| Gliederung | |
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Um diese zu gewährleisten, verfügen wir über ein kompliziertes Wärmeregulationssystem. Aufgrund des exothermen Charakters der meisten biochemischen Prozesse produziert der Körper kontinuierlich Wärme (QProd). Dies erfolgt in Ruhe vorwiegend in den drüsigen Organen (Leber, Milz) und in der Herz- und Atemmuskulatur, bei Belastung in der arbeitenden Muskulatur. Der zur Verhinderung einer Überwärmung nötige Wärmeaustausch zwischen Organismus und Umwelt erfolgt als "trockener Wärmeaustausch" durch Konvektion (QK, an die umgebende Luft), Temperaturstrahlung (QS, an umgebende Flächen) und Wärmeleitung (QL, an berührte Flächen) sowie als "feuchter Wärmeaustausch" durch Schweißverdunstung (QV). Darüber hinaus besteht ein Austausch von Wärme, die in aufgenommener Nahrung und in Ausscheidungen enthalten ist (Qmat). Durch Aufwärmung von Masseanteilen des Körperinneren können bis zu 690 kJ gespeichert werden (QSpeicher). Dieser Speicher wird im Zusammenwirken mit einer Sollwertverstellung der Körperkerntemperatur genutzt, um bei der Behinderung einer Wärmeabgabe dennoch eine thermische Entgleisung zu verhindern, zumindest aber hinauszuzögern. Die Mechanismen des trockenen Wärmeaustausches führen nur dann zu einer Entwärmung, wenn die Umgebungstemperaturen unter der mittleren Hauttemperatur liegen. Im umgekehrten Fall erfolgt eine Wärmezufuhr. Der feuchte Wärmeaustausch erfolgt temperaturunabhängig und ist lebensrettend bei hohen Temperaturen. Allerdings kann Schweiß nur verdunsten, wenn die umgebende Luft nicht mit Wasserdampf gesättigt ist. Dies erklärt, daß trockene Wärme relativ gut toleriert wird, bei hoher Luftfeuchtigkeit aber bereits mäßig hohe Temperaturen zu einer thermischen Entgleisung führen können.
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| Welche Größen bestimmen das Mikroklima am Arbeitsplatz? |
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Biologische Wirkung hoher Umgebungstemperaturen Die biologischen Wirkungen hoher Umgebungstemperaturen - ausgehend von "Behaglichkeitsbedingungen" - können Sie aus dem folgenden Blockbild ersehen.
Beim Hitzekollaps, bei kurzer Dauer auch "Hitzesynkope" genannt, handelt es sich um die Folge eines Mißverhältnisses zwischen zentraler und peripherer Blutversorgung. Er ist vorrangig durch eine Ohnmacht gekennzeichnet, die durch Entfernung aus dem Hitzemilieu und Flachlagerung meist rasch behebbar ist. Die Wassermangel- und die Salzmangelhitzeerschöpfung sind relativ schwere Krankheitsbilder. Sie treten auf, wenn bei hohen Temperaturen, meist auch gleichzeitiger körperlicher Anstrengung durch starkes Schwitzen ein Wasser- bzw. Salzverlust eingetreten ist, der nicht durch Trinken oder Salzzufuhr behoben werden konnte. Aufregungszustände ("Hitzekoller"), Schwindel, evtl. ein Nachlassen der Harnproduktion, Durchfall und schmerzhafte Muskelkrämpfe bestimmen das Erscheinungsbild. Der Hitzschlag ist durch eine zentrale Überwärmung bedingt. Ohne Behandlung endet er in 100 %, mit Behandlung immerhin in 20 % der Fälle tödlich. Leitsymptom ist eine erhöhte Körperkerntemperatur, begleitet von Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, motorischer Unruhe, später Ohnmacht und Kreislaufversagen. Zeichen einer Überforderung der Thermoregulation
sind:
kontinuierlicher Anstieg der Körperkerntemperatur, Rückgang oder Versiegen der Schweißsekretion, Herzfrequenzanstiege auf Werte über 130 b / min bzw. ein
kontinuierlicher Anstieg der Herzfrequenz bei gleichbleibendem Schweregrad der Arbeit. ![]() Gießer an einem "Gießgehänge"
Die dem langwelligen Bereich der optischen Strahlung zugehörigen Wärmestrahlung kann zur Ausbildung eines grauen Stars ("Feuerstar"; Glasbläserstar"; Berufskrankheit Nr. 2401), ) führen.
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| Mit welchen Gesundheitsstörungen ist bei Hitzeklima zu rechnen und wie sind diese zu erklären? |
Anpassung an Hitzearbeit
Bei wiederholter Exposition gegenüber hohen Temperaturen kommt es
im Verlauf von 2 - 3 Wochen zur Hitzeakklimatisation. Sie ist gekennzeichnet durch
Der Anpassungsmechanismus ist nicht sehr stabil. Die Deakklimatisation erfolgt bereits nach wenigen Tagen.
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| Was versteht man unter Hitzeakklimatisation? |
| Vorkommen einer beruflichen Exposition gegenüber hohen
Temperaturen (Hitzearbeit) Berufsbedingte Hitzeexposition besteht insbesondere in der Metallurgie (Schmelzer, Gießer, Walzwerker), der Bau- und Grobkeramikindustrie (Trocken- und Brennöfen), in der Glasindustrie, im Untertagebergbau, in Wäschereien, Großküchen, an Heizanlagen sowie Industrieöfen. Vorkommen einer beruflichen Exposition gegenüber niedrigen Temperaturen Kältearbeitsplätze sind vorwiegend in der Nahrungsmittelindustrie (Lagerung, Transport und Verarbeitung von Gefriergut) sowie bei Tätigkeiten im Freien während der kalten Jahreszeit (Fischfang, Wachdienste) anzutreffen. Wirkung niedriger Temperaturen Niedrige Umgebungstemperaturen führen zu einem Wärmeentzug. Der Körper reagiert bei allgemeiner Unterkühlung mit einer Durchblutungsminderung und damit Abkühlung der Haut sowie einer Steigerung der Wärmeproduktion durch Muskelzittern. Ein Abfall der Temperatur im Körperinneren führt zu Viskositätsveränderungen kolloidaler Strukturen, zur Verschlechterung der Bewegungsfähigkeit und Abnahme der Muskelkraft. Begleitend sind eine Herabsetzung der Atem- und der Herzschlagfrequenz, evtl. Bewußtseinseintrübungen zu beobachten. Zunehmend tritt eine Verlangsamung aller Stoffwechselprozesse ein bis zu deren Stagnation und der Möglichkeit des Kältetodes bei Körpertemperaturen unter 27 °C. Lokale Unterkühlung können neben zunächst harmlosen schmerzhaften Sensationen zu Erfrierungen 1. bis 3. Grades führen. Aufgrund einer allgemeinen Schwächung der Abwehrkräfte des Körpers wird Unterkühlungen eine Rolle bei der Entstehung von Erkältungskrankheiten, Krankheiten des rheumatischen Formenkreises, des Harn- und Genitalsystems und des peripheren Kreislaufsystems zugesprochen. |
| Welche Auswirkungen der Exposition gegenüber Kälteklima kennen Sie |
| Durch welche Normvorgaben und mit welchen konkreten Maßnahmen wird Befindensbeeinträchtigungen und Gesundheitsstörungen durch das Mikroklima am Arbeitsplatz entgegengewirkt? |
Bei der physikalischen Größe "Schall" handelt es sich um eine Luftdruckschwankung, die sich wellenförmig ausbreitet. Sie ist durch Schallfeldgrößen charakterisiert:
Prinzipiell sind
Gleiche Schallereignisse können, sofern sie aufgrund ihres Energiegehaltes nicht obligat zu Gesundheitsschäden führen, bei verschiedenen Personen sehr unterschiedliche Wirkungen erzielen. Art und Ausprägung der Lärmwirkungen sind vorrangig von den in der nächsten Tabelle genannten Faktoren abhängig:
Die
Der Krankheit liegt eine Degeneration der für das Hören verantwortlichen Haarzellen im Innenohr zugrunde.
Innenohr des Menschen (Corti-Organ); Bildquelle: ROCHE-Lexikon online Der Hörverlust wird mittels Audiometrie ermittelt. Die für eine
Lärmschwerhörigkeit typische
Detaillierte Hinweise für die Diagnostik bei Verdacht auf eine
Lärmschwerhörigkeit, für die Ermittlung des Hörschadens und damit auch der Minderung
der Erwerbsfähigkeit sind im
Vorkommen einer beruflichen Lärmexposition Lärmarbeitsplätze mit mechanischen, aerodynamischen und hydrodynamischen Schallquellen sind vorwiegend in der Metalllverarbeitung, im Bergbau, im Bauwesen, in der Holzverarbeitung, in der Textilindustrie und bei der Bedienung von Verkehrsmitteln anzutreffen, ebenso in Berufen mit Schußwaffengebrauch. Die zum Hörschaden führende Lärmdosis (als Produkt aus Schalldruckpegel und Expositionszeit) wird auch durch eine eventuelle außerberufliche akustische Belastung mitbestimmt, zumal in allen Lebensbereichen eine Zunahme der Lärmbelastung durch unterschiedlichste Schallerzeuger zu verzeichnen ist. So wurde bei Jugendlichen der häufige Gebrauch von Kassettenabspielgeräten, weniger deutlich auch ein regelmäßiger Besuch von Diskotheken als Ursache für Hörverschlechterungen ermittelt. Vorstellungen zum Lautstärkeerleben unterschiedlicher Schalldruckpegel vermittelt Ihnen die nachfolgende Tabelle:
Zur Vermeidung unerwünschter Wirkungen der arbeitsbedingten Lärmexposition wird Unternehmensleitungen die Einhaltung eines "höchstzulässigen Beurteilungspegels" vorgeschrieben. Bei diesem handelt es sich um den auf eine 8stündige Expositionszeit bezogenen wirkungsäquivalenten Pegelmittelwert, für dessen Berechnung der logarithmische Charakter des Pegelmaßes berücksichtigt
Wohl steht die Verhütung der Lärmschwerhörigkeit im Vordergrund, dennoch wird mit den Grenzwertvorgaben auch auf eine Minderung extraauraler Wirkungen abgezielt. Zur Einhaltung der höchstzulässigen Schalldruckpegel sind die nachfolgend aufgeführten Lärmschutzmaßnahmen einzusetzen.
Mit der Reihenfolge dieser Aufzählung wird zugleich eine Rangordnung nach der Wirksamkeit der Maßnahmen ausgedrückt:
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Mechanische Schwingungen
Eine mechanische Schwingung wird charakterisiert durch:
Messung: Schwingungsmeßgeräte wandeln mittels eines piezoelektrischen Sensors mechanische Schwingungen in eine elektrische Größe. Sie sind mit Bewertungsfiltern ausgestattet, deren Dämpfungscharakteristiken die Frequenzabhängigkeit der biologischen Wirkung berücksichtigen. Für Ganz- und Teilkörperschwingungen existieren gesonderte Filter. Grundlage für die Bewertung ist der Effektivwert der frequenzbewerteten Schwingbeschleunigung. Die Messung muß in den drei Richtungen eines dreidimensionalen Koordinatennetzes durchgeführt werden.
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| GanzkörperschwingungenBedeutung
Ganzkörperschwingungen sind besonders Werktätige ausgesetzt, deren Arbeitsplätze sich auf mobilen Arbeitsmitteln wie selbstfahrenden Bau- und Landmaschinen, Traktoren, Baggern, Hebezeugen, militärtechnischen Geräten und Verkehrsmitteln befinden. Große Maschinen in Werkhallen können Schwingungen erzeugen, die über den Baukörper fortgeleitet werden und außer dem Bedienpersonal auch Werktätige in entfernten Gebäudeteilen erreichen. Physiologie und Pathophysiologie Ganzkörperschwingungen werden beim stehenden oder sitzenden Menschen überwiegend in der Z-Richtung eingeleitet. Sie regen biomechanische Schwingungen an, die in den einzelnen Körperteilen wegen der komplizierten Masse-, Dämpfungs- und Federeigenschaften der Gewebe und Organe sehr unterschiedlich ausgeprägt sein können. Besondere Resonanzfrequenzen des Körpers und seiner Teile sind die Ursache dafür, daß bereits relativ geringfügige Schwingungen intensive biomechanische Schwingungen auslösen können und daß viele Reaktionen des Organismus eine deutliche Frequenzabhängigkeit aufweisen. Der Mensch verfügt über kein spezielles Rezeptororgan für mechanische Schwingungsreize. Statische und dynamische Muskelkontraktionen im Sinne einer Abwehrreaktion und Veränderungen von Organfunktionen (Anstieg der Herzschlagfreuenz, des Blutdrucks, des Atemvolumens, Reflexveränderungen) müssen als Antwort auf ein besonderes Erregungsmuster vor allem der Mechanorezeptoren in Haut und Muskulatur, des Vestibularapparates und im Extremfall der Schmerzrezeptoren bzw. als unmittelbare Reaktion auf die Massebewegungen im angeregten Organ oder Gewebsareal angesehen werden. Durch intensive Schwingungen im Frequenzband 15 bis 20 Hz ist der Bewegungsapparat, besonders die Wirbelsäule in ihren Lendenabschnitten, mechanisch erhöht belastet.
Gesundheitsschäden Bei akuter Einwirkung sind vielfältige, im allgemeinen rasch rückbildungsfähige Wirkungen zu beobachten:
Bei vorzeitigen Abnutzungserscheinungen im Bereich der Lendenwirbelsäule und
wirbelsäulenbedingten neurologischen Erkrankungen kann es gerechtfertigt sein, einen
Zusammenhang mit der Exposition zu vermuten. In der Liste der Berufskrankheiten sind
"Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjährige,
vorwiegend vertikale Einwirkung von Ganzkörperschwingungen im Sitzen, die zur
Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die
Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein
können" unter der Das Auftreten von Erkrankungen des Magen- Darm-Traktes und des peripheren Kreislaufsystems wird in der Literatur erwähnt. Der Zusammenhang ist nicht genügend gesichert.
Arbeitshygienische Grenzwerte Zur Beurteilung der Wirkung von Schwingungen wird der nach VDI-Richtlinie 2057 (1979) zu bestimmende K-Wert benutzt. Dieser repräsentiert eine "Schwingstärke", die aus der frequenzbewerteten Schwingbeschleunigung resultiert. Als Richtwert für eine gesundheitlich nicht schädigende Wirkung gilt Kr 16,2. Für stoßhaltige Schwingungen gilt Kr 12,2. Für die Beurteilung von Ganzkörperschwingungen liegen auf internationaler Ebene die Richtlinien ISO 2631 (1978) vor. Diese unterscheidet drei Grenzwertkategorien, die sich
beziehen.
Technisch-technologische Prävention Unter Berücksichtigung einer Rangfolge nach der erzielbaren Schutzwirkung kommen folgende Maßnahmen in Betracht:
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Teilkörperschwingungen Bedeutung Eine Exposition mit Gesundheitsrisiko ist beim Umgang mit vibrations- und rückstoßintensiven Werkzeugen möglich. Vorrangig gilt das für preßluft- oder elektrisch betriebene Hämmer, Meißel, Schlagbohrer und Schleifmaschinen (Bergbau, Natursteingewinnung, Hoch- und Tiefbau, Gußnachbehandlung), Schlag und Elektroschrauber (Montagearbeiten), handgeführte Verdichter (Bauindustrie, Formereien, Verkehrsbau) und Motorsägen (Forstwirtschaft, Fleischverarbeitung). Teilkörperschwingungen treten aber auch bei kräftigem Andruck von Arbeitsgegenständen an schlagende oder rotierende Arbeitsmittel auf (Anklopfmaschinen in der Schuhindustrie, Gußschleifmaschinen). Physiologie und Pathophysiologie Die Schwingungen werden über die Führungs- und Andruckhand eingeleitet. Art und Ausmaß der dadurch angeregten biomechanischen Schwingungen sowie deren örtliche Verteilung sind neben der physikalischen Charakteristik der einwirkenden Schwingung von den aufzuwendenden Andruck- und Haltekräften, von den mehrmaligen Richtungsänderungen des Kraftlinienflusses im Hand-, Ellenbogen- und Schultergelenk, von Gelenkstellungen und der Muskelverspannung, von der Konstitution des Exponierten sowie von Beziehungen des einwirkenden Frequenzspektrums zu Resonanzfrequenzen abhängig. Letztere liegen für das Hand-Arm-System zwischen 30 und 40 Hz. Es lassen sich zwei Gruppen von Reaktionen abgrenzen: Niederfrequente Anteile des Spektrums
führen zu einer mechanischen Belastung des Skeletts, insbesondere der Gelenke im Verlauf
des Kraftflusses bis hin zur Wirbelsäule ("Rückstoßwirkung").
Bereits unmittelbar nach Beginn der Einwirkung von Teilkörperschwingungen sind akute Reaktionen wie eine Abnahme des Hautwiderstandes und Veränderungen der Fingerpulsamplitude sowie eine Verminderung der Schwingungsempfindung (Pallaesthesie) zu beobachten. Nach Expositionsbeendigung klingen sie rasch ab, oft besteht jedoch über einige Zeit eine poststimulatorische Durchblutungssteigerung. Bei Langzeitexposition kann sich eine durch Irritationen peripherer Nerven verursachte Durchblutungsstörung entwickeln. Die Konstitution des Exponierten ist von gewisser Bedeutung für die Art der vorrangig zu erwartenden Wirkungen: Leptosome und Astheniker weisen oft schon nach kurzen Expositionszeiten Gelenkveränderungen mit Krankheitswert auf. Athletischen Menschen gelingt es durch Muskelanspannung besser, das passive Aufeinanderschlagen artikulierender Gelenkflächen etwas zu dämpfen, so daß Störungen der peripheren Gefäßfunktionen vor oder neben den Skelettveränderungen häufiger zu beobachten sind. Eine Kombination mit Schwerarbeit, besonders statische Belastung und lokale Kälteeinwirkung können die pathophysiologischen Mechanismen verstärken
Gesundheitsschäden - Gelenk- und Knochenveränderungen
- Periphere Gefäß- und Nervenstörungen
Arbeitshygienische Grenzwerte Grenzwerte sind in der VDI-Richtlinine 2057, Blatt 3 (1979) enthalten und aus einer "Richtwertkurve für das Gesundheitsrisiko" zu entnehmen.
Ihr Prinzip besteht darin, daß in Abhängigkeit von dem die biologische Wirkung beschreibenden K-Wert eine maximal zulässige Expositionszeit bei manueller Handhabung des Schwingungserzeugers angegeben wird. Technisch technologische Prävention Als Maßnahmen zur Abwendung eines Gesundheitsrisikos kommen in Betracht:
Wirkungsvolle individuelle Schutzmittel gegen Schwingungseinwirkung existieren nicht; die angebotenen Schutzhandschuhe haben nur eine geringe Dämmwirkung. Medizinische Prophylaxe Seitens der Arbeitsmedizin werden zwar Einstellungs- und regelmäßige Kontrolluntersuchungen gefordert, jedoch sind diese noch nicht durch einschlägige Verordnungen vorgeschrieben.
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Sonderformen mechanischer Schwingungen Mechanische Stöße sind sehr stark gedämpfte Schwingungen mit unterschiedlichen Frequenzspektren. Bei ihrer Messung und Bewertung bestehen bislang ungelöste Probleme, so daß sie bei der Grenzwertfestlegung für mechanische Schwingungen nicht adäquat berücksichtigt werden können. Eine Einleitung ist über die Stand- und Sitzfläche, das Hand-Arm-System aber auch jede andere Körperregion möglich, die sich in einem Kontakt mit dem den Stoß verursachenden Gegenstand befindet. Bei genügend hoher Anfangsamplitude sind elastische Deformierungen der betroffenen Körperteile, aber auch Gewebszerreißungen, Prellungen, Verrenkungen und Knochenbrüche möglich. Der Zeitpunkt des Zustandekommens derartiger durch mechanische Stöße verursachter schwerer und akuter Gesundheitsschädigungen ist meist genau bestimmbar. Treten sie im Zusammenhang mit der Berufsausübung auf, so gelten sie versicherungsrechtlich als Arbeitsunfall. Weit schwieriger ist die Entscheidung, wenn über den Kausalzusammenhang zwischen vorzeitigen Abnutzungserscheinungen am Stütz- und Bewegungsapparat und fortgesetzten mechanischen Stoßeinwirkungen zu befinden ist. Die Anzeige eines Verdachts auf Berufskrankheit ist gerechtfertigt, wenn Art, Stärke und Häufigkeit von Stößen, die Lokalisation der Schädigung und der sonstige Gesamtbefund begründete Verdachtsmomente liefern. Stoßartige Belastungen des Hand-Arm-Systems, z. B. durch Gebrauch von Hammer und Meißel bei Bearbeitung harter Materialien, können die in Abschnitt "Teilkörperschwingungen" beschriebenen Erkrankungen zur Folge haben. Diese können als Berufskrankheit (BK Nr. 2103 bzw. 2104) anerkannt werden.
Extrem niedrigfrequente Schwingungen, wie sie auf Schiffen, in Flugzeugen, aber auch in weich gefederten Landfahrzeugen vorkommen, können unterschiedliche Empfindungen hervorrufen. Am bekanntesten sind die Kinetosen. Sie gehen mit Übelkeit, Brechreiz und Erbrechen, eventuell auch mit Kreislaufsensationen (Kollapsneigung) einher. Als Ursache wird eine Nichtübereinstimmung der vom Gleichgewichtssinn vermittelten Wahrnehmung mit der optischen und kinästhetischen Rezeption angenommen. Die Anfälligkeit ist individuell unterschiedlich.
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Beleuchtung und Farbe am Arbeitsplatz
Der Mensch nimmt 80 % der für die Arbeitstätigkeit wichtigen Information über den optischen Analysator auf. Die Sehbedingungen hängen wesentlich von der Beleuchtung ab. Im Zuge der technischen Entwicklung nimmt die Zahl der Beschäftigten zu, deren Tätigkeit mit hohen bis sehr hohen Sehanforderungen verbunden ist. Dies gilt besonders in der Halbleiterindustrie, bei der Herstellung, Qualitätskontrolle und Verwendung mikroelektronischer Bauelemente sowie bei Bildschirmarbeit. In den traditionsreichen Zweigen der optischen, feinmechanischen und Elektroindustrie wächst die Bedeutung einer optimalen Beleuchtungsgestaltung. Soweit irgend möglich, wird dazu das natürliche Tageslicht verwandt. Die Anwendung begründeter Gestaltungsrichtlinien hat gleichermaßen gute Sehbedingungen und eine effektive Ausnutzung der eingesetzten Elektroenergie zum Ziel. Letzteres ist insofern von besonderer Bedeutung, als immer mehr Beschäftigte im Schichtsystem arbeiten und auf eine Beleuchtung mit künstlichen Lichtquellen angewiesen sind. Physikalische Grundlagen und lichttechnische Begriffe Messung Die Beleuchtungsstärke wird mittels Photoelementen oder Photowiderständen bestimmt, die mit Filtern zur Berücksichtigung der spektralen Hellempfindlichkeit des menschlichen Auges und Vorrichtungen zur Korrektur des Einflusses unterschiedlicher Lichteinfallsrichtungen ausgestattet sind.
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| Was verstehen Sie unter "Blendung"? |
Zu geringe Schattigkeit erschwert das Formerkennen räumlicher Sehobjekte. Bei zu hoher Schattigkeit besteht Relativblendung, Details im entstehenden Schlagschatten werden schlecht gesehen.
Zeitlich nicht gleichmäßiges Licht, z. B. durch flackernde Lichtquellen oder bedingt durch das netzfrequenzabhängige Flimmern von Leuchtstoffröhren kann bei manchen Menschen Unbehagen auslösen. Inwieweit dadurch Gesundheitsstörungen möglich sind, ist noch nicht erwiesen.
Bei Betrachtung rotierender oder rhythmisch bewegter Gegenstände unter pulsierender Beleuchtung kann eine Verfälschung der Bewegungswahrnehmung (stroboskopischer Effekt) auftreten und die Unfallgefahr erhöhen.
Als ungünstig muß schließlich der Einfall von Licht verschiedenartiger Farbcharakterisistik aus unterschiedlichen Richtungen gelten (Zwielicht). Wegen der ungleich starken Brechung lang- und kurzwelliger Spektralanteile des Lichtes in Linse und Glaskörper kann eine Irritation der Akkomodation eintreten und die Ermüdung beschleunigen. Die Differenz der bei Tageslicht und Glühlampenlicht erforderlichen Nah-Akkomodation beträgt bei gleicher Sehentfernung immerhin 0,5 Dioptrien. Unzulängliche Beleuchtungsverhältnisse führen zwar nicht zu spezifischen Gesundheitsschäden, ihre Rolle als Mitursache für Unfälle, Leistungseinbußen und ein allgemeines Diskomforterleben darf jedoch nicht unterschätzt werden.
| Warum ist es erforderlich, die Beleuchtungsbedingungen an Arbeitsplätzen besonders zu gestalten ? |
Arbeitshygienische Normen und Beleuchtungsgestaltung
In der DIN 5035 sowie in der Arbeitsstättenrichtlinie sind Mindestforderungen für die Beleuchtung von Arbeitsräumen und Arbeitsplätzen durch Vorgabe von "Nennbeleuchtungsstärken" aufgelistet.
Eine gute Beleuchtungssituation ist folgendermaßen
gekennzeichnet:
Außerdem muß die Beleuchtungsgestaltung wirtschaftlichen Anforderungen (Lichtausbeute, Wartungseigenschaften, Lebensdauer), Sicherheitsvorschriften (u. a. Schutzisolierung, Brand- und Explosionsschutz) sowie ästhetischen Anforderungen genügen.
Beispiele für Nennbeleuchtungsstärken sind in der folgenden Tabelle genannt.
Tabelle: Nennbeleuchtungsstärken
| Lagerräume einschließlich Verkehrswege in Lagerräumen | 50 Lx |
| Wasch-, Umkleide- und Toilettenräume | 100 Lx |
| Verkehrswege für gemischten Verkehr (Personen und Fahrzeuge), Treppen, Rampen usw. | 100 Lx |
| Metallindustrie (vorwiegend maschinelle Bearbeitung) | 100 bis 300 Lx |
| Schlosserei, Klempnerei, Kfz-Werkstätten | 300 Lx |
| Schreinerei | 300 Lx |
| Textilindustrie | |
| Spinnen, Stricken, Weben | 500 Lx |
| Nähen | 750 Lx |
| Kunststopfen | 1500 Lx |
| Küchen, Nahrungsmittelzubereitung | 300 bis 500 Lx |
| Büroarbeitsplätze | 750 Lx |
| Räume mit Publikumsverkehr | 200 Lx |
| Datenverarbeitung | 500 Lx |
| Feinwerkzeugmacher, Uhrmacher, Feinstmontage | 1000-1500 Lx |
| Welches sind die wichtigsten Merkmale einer optimalen Beleuchtungssituation ? |
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Farbgestaltung Farben sind spezifische Empfindungen, die in Abhängigkeit von der spektralen Zusammensetzung des auf die Netzhaut fallenden Lichtes entstehen. Als farbig erscheinen einerseits Lichtquellen, wenn sie nur einen bestimmten Wellenlängenbereich des sichtbaren Spektrums emittieren und andererseits angestrahlte Flächen, die selektiv bestimmte Frequenzanteile absorbieren. Im Zusammenhang mit der Beleuchtungsgestaltung ist es möglich und notwendig, auch den Faktor Farbe einzubeziehen. Die Lichtfarbe ist für den Helligkeitseindruck und die Detailerkennbarkeit bei hoher Beleuchtungsstärke von untergeordneter Bedeutung, bestimmt aber den Farbeindruck beleuchteter Gegenstände. Dieser Umstand wird genutzt, wenn z. B. durch weißes Licht eine neutrale Farbbeurteilung (Färbereien, Buntdruck) oder aber durch Einsatz von Glühlampen eine Betonung der roten Farbtöne (Hautfarbe) gewünscht wird. Eine weit größere Vielfalt der Farbwirkung ist durch das Auftragen von Farben auf Gebäudeteile, Elemente der Gebäudeausrüstung, Arbeitsmittel usw. erreichbar. Die Gestaltung erfordert viel Erfahrung. Wichtige, durch Farbgestaltung erzielbare Effekte sind:
Vorliegende Erfahrungen sprechen dafür, für kalte Räume warme Farben (rot-, orange-, gelbgetönt), für Tätigkeiten unter Einwirkung hoher Temperaturen kühle Farben (blau-, grüngetönt) vorzuziehen. Räume, in denen einförmige Arbeiten verrichtet werden, vertragen auch die Kombination lebhafter Farben. In Produktionsräumen sollten sich die Maschinen vom Hintergrund, bewegte von feststehenden Maschinenteilen, wichtige und häufig benutzte Bedienelemente von weniger wichtigen durch Farbkontraste abheben. Helle Farbtöne sind vorrangig zu verwenden, kräftige Farben sparsam für gewollte Effekte einzusetzen.
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Elektromagnetische Felder und Wellen Das Gesamtspektrum der in der Natur vorkommenden und vom Menschen erzeugten elektromagnetischen Strahlung wird durch die folgende Tabelle veranschaulicht. Tabelle: Spektrum elektromagnetischer Wellen
Innerhalb dieses Spektrum wird zwischen "nichtionisierender" (0 Hz bis 1017 Hz) und "ionisierender" Strahlung (> 1017 Hz bzw. < 3 nm) differenziert. Elektromagnetische Wellen und Felder werden vorrangig durch folgende physikalische Größen charakterisiert:
Frequenz und Wellenlänge stehen über folgende Gleichung in Beziehung:
Das allgemeine Interesse für ihre biologischen Wirkungen hat in letzter Zeit unter dem Schlagwort "Elektrosmog" erheblich zugenommen. Diese Wirkungen sind ganz allgemein durch thermische Effekte sowie Reizwirkungen und Störungen der Funktion biologischer Strukturen einschließlich der gestörten Weitergabe biologisch relevanter Informationen im lebenden Gewebe gekennzeichnet. Sie sind allerdings derart vielfältig und so stark frequenzabhängig, daß eine gesonderte Betrachtung der verschiedenen Strahlungsarten und Wellenlängenbereiche ratsam erscheint. Niederfrequente elektrische und magnetische Felder(0 Hz bis 30 kHz) Gleichfelder (0 Hz) haben keine schädigende Wirkung. Allenfalls Aufladungen der Körperoberfläche mit Schmerzempfindungen sind möglich. Biologische Wirkungen von Wechselfeldern dieser Kategorie (bis 30 kHz) sind zwar bekannt, treten jedoch nur bei Feldstärken über 1 mA/m² auf. Erst oberhalb 100 mA/m² sind sie für Nerven-, Muskel- und Herzfunktion von Bedeutung. Die Hypothese, daß sie Leukämien und Hirntumoren auslösen, konnte bislang nicht bestätigt werden. Berufliche Expositionsmöglichkeiten: Elektrostatische Felder finden sich an Gleichspannungs-, Elektrolyseanlagen und Beschleunigern. Bei Exponierten können elektrostatische Aufladung, Schreckreaktionen, Muskelkontraktionen, evtl. Reizwirkungen auf Sinneszellen auftreten. 50-Hz-Wechselfelder kommen bei Arbeiten unter Hochspannungsanlagen, an Elektrolysenlagen, beim Widerstandsschweißen vor. Die durch elektrische Entladungen erklärbaren Effekte sind Reizwirkungen. Beeinflussungen des auf Biorhythmus, des Zellwachstums und der Hormonproduktion werden diskutiert, sind jedoch nicht gesichert.
Hochfrequenz- (30 kHz bis 300 Mhz) und Ihre Wirkung ist vorrangig auf die Erwärmung exponierter Körpergewebe zurückzuführen, wobei diese von Frequenz bzw. Wellenlänge und der Feldstärke, von der Dauer der Einwirkung, der Größe des von der Exposition betroffenen Körperanteils und den biologischen Eigenschaften des bestrahlten Gewebes abhängt. Durch die eingeleitete Energie kann im Gewebe eine Molekularbewegung gegen die Bindungskräfte angeregt werden. Veränderungen biochemischer Prozesse, Überwärmungen, evtl. Verbrennungen können die Folge sein. Besonders empfindlich ist die Linse des Auges, welche eine Trübung (grauer Star, "Strahlenkatarakt") erleiden kann. Wichtige Expositionsmöglichkeiten sind:
Für die Prävention bestehen zwar Vorstellungen über Grenzwerte, diese sind bisher allerdings noch nicht verbindlich. Als Schutzmaßnahmen sind große Abstände zur Strahlungsquelle, Minimierung der Aufenthaltszeit im Strahlungsfeld, bei hohen Energiedichten zusätzlich das Tragen von Schutzbrillen zu empfehlen.
Infrarotstrahlung Im folgenden Blockbild ist der Bereich der optischen Strahlung dargestellt.
Die Infrarotstrahlung umfaßt darin den Wellenlängenbereich von 1 mm bis 780 nm. Eine beruflichen Exposition besteht insbesondere für Hochofenarbeiter, Gießer, Schmelzer, Heizer, Schweißer, Brenner, Glasbläser, Beleuchter. Als typische Wirkungen sind Schmerzreaktionen (z. B. bei 10 kW/cm² bereits nach 5 Sekunden), evtl. Verbrennungen der Haut zu nennen. Das empfindlichste Organ ist wiederum das Auge. Ab 1,2 µm absorbiert die Linse den Hauptteil der Strahlung. Trübungen der brechenden Medien, beginnend am hinteren Linsenpol (grauer Star, "Feuerstar", "Glasbläserstar", Berufskrankheit Nr. 2401), können sich enwickeln. Zur Prävention wird die Einhaltung eins Grenzwertes von 100 W/cm² vorgegeben. Neben Abschirmungen als technischer Maßnahme kommt der Einsatz von Brillen, Schutzgläsern und Schutzscheiben in Betracht.
Eine berufliche Belastung durch natürliches, im Sonnenlicht enthaltenes UV besteht für Beschäftigte an Arbeitsplatzen im Freien, wie z. B. Bauarbeiter, Land- und Forstarbeiter, Seeleute. Künstlich erzeugte UV-Strahlung wird zum Trocknen und Härten von Farben und Lacken, zum Entkeimen, in der Spektroskopie, der polygraphischen Industrie, bei der Mikrochipfertigung sowie in der Medizin für diagnostische und therapeutische Verfahren eingesetzt. Es entsteht im Lichtbogen, so z. B. beim Elektroschweißen. Die biologische Wirkung beruht auf Fotoeffekten, auf zerstörenden oder stoffwechselbeeinflussenden Effekten in Zellgeweben und speziellen Wirkungen auf Nukleinsäuren und Zellkerne. Neben der inviduellen Empfindlichkeit des Exponierten gegenüber UV aufgrund seines "Hauttyps" sind die Frequenzcharakteristik und Energiedichte für Art und Intensität der Wirkung ausschlaggebend. Mäßige Energiedichten können für das allgemeine Abwehrverhalten günstig und stabilisierend, bei bestimmten Krankheiten (Schuppenflechte, endogenes Ekzem, Rachitis) heilend wirken. Bei hohen Dosen werden Bindehautentzündungen des Auges ("Photokeratitis", "Verblitzen"), Rötungen (Sonnenbrand) und vermehrte Pigmentbildung der Haut beobachtet. UV-C wird für ein beschleunigtes Altern der Haut und die Entstehung von Hautkrebs verantwortlich gemacht. UV-A kann zum Außerdem können photochemische und photoallergische Reaktionen auftreten, wenn gleichzeitig eine Exposition gegenüber UV und bestimmten chemischen Stoffen erfolgt. Beispiele für derartige "Photosensibilisatoren" sind Teer, Pech, Anthrachinon-Farbstoffe, einige ätherische Öle und Duftstoffe. Als indirekte UV-Wirkungen wären schließlich die Bildung von Ozon und nitrosen Gasen (aus dem Luftsauerstoff) und die Entstehung von Phosgen (z. B. durch Photooxidation von chlorierten Kohlenwasserstoffen beim Lichtbogenschweißen) zu nennen. Zur Prävention sind technische Vorkehrungen (Abkapselung, Abschirmung, Sicherheitsabstände) und personenbezogene Maßnahmen (Schutzkleidung, Schutzbrillen, Hautschutzsalben mit hohem Lichtschutzfaktor) erforderlich.
LASER Dieses Kunstwort ist die Kurzform für "Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation". Bei dieser Strahlung handelt es sich um eine kohärente Strahlung, die je nach verwendetem Medium (Rubin-, Neodym-, Helium-, Argon-, CO2-Laser) den weiten Wellenlängenbereich von 200 nm bis 1 mm umfaßt. Berufliche Expositionsmöglichkeiten bestehen vorrangig durch Leitstrahlen beim Vermessen, bei der LASER-Materialbearbeitung (Schneiden, Bohren, Schweißen), in der Nachrichtentechnik (Lichtleiter), durch LASER-chirugische Techniken in der Medizin und Kosmetik.Die Wirkungen hängen von der Wellenlänge der Strahlung, von der Leistungsdichte und der Betriebsart (Dauerstrich- oder Impulslaser) ab. Es werden Leistungsdichten bis zu 4 x 1015 W/cm² erreicht. Im Vordergrund stehen thermische Zerstörungen der Haut und des Auges. Schädigung treten in der Regel unfallartig ein. Nicht selten sind "Streustrahlen", d. h. Reflexionen des Laserstrahls die Ursache. Technische Präventionsmaßnahmen, wie Minimierung der Leistungsdichte auf das vertretbare Mindestmaß, Umschließung der Strahlführung, Ausschluß des Einblicks in den Laserstrahl, Vermeidung reflektierender Flächen im Umfeld, Gewährleistung einer hohen Allgemeinbeleuchtung sind erforderlich, ergänzend auch eine geeignete Kleidung (z. B. Leder) und Schutzbrillen mit abgestimmten Absorptionswirkungen. In der DIN VDE 0837 und der Unfallverhütungsvorschrift
"Laserstrahlung" (
Ionisierende Strahlung Man spricht von ionisierender Strahlung, wenn sie in der Lage ist, Atome und Moleküle so zu verändern, daß sie andere physikalische Eigenschaften erhalten. Man nennt diese so modifizierten Atome Ionen. Es kann sich um Korpuskularstrahlen (Alpha-, Beta- und Neutronenstrahlung) oder Elektromagnetische Strahlen (l < 3 nm; Röntgen-, Gamma-Strahlen) handeln. Als Quellen (davon 80 % natürlich) sind das Sonnenlicht, Radon in Baustoffen und Lebensmitteln, für verschiedene Technologien künstlich erzeugte Strahlen, nur zu ganz geringen Anteilen der Fallout von Kernwaffenversuchen oder Havarien in kerntechnischen Anlagen zu nennen. Physikalische Größen zu ihrer Charakterisierung enthält die folgende Tabelle.
Die Wirkung am Menschen wird durch die Energie und die daraus resultierende Eindringtiefe bestimmt und beruht auf der Bildung freier Radikale oder Ionisation von Molekülen innerhalb der Zellen. Die kritische Grenze liegt bei 10 bis 15 eV. Akute Wirkungen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt
Ionisierende Strahlen zeigen eine Summationswirkung. Als chronische Wirkungen sind Gewebsveränderungen im Sinne einer Atrophie, Geschwürsbildungen an Haut und Schleimhäuten, Nervenschäden und Einwirkungen auf das genetische System bekannt. Letzteres ist die Erklärung für das Auftreten von bösartigen Tumoren vieler Organsysteme sowie von genetischen Schädigungen später geborener Nachkommen bei strahlenexponierten Personen. Schäden durch ionisierende Strahlen werden als Berufskrankheit (BK Nr. 2402) anerkannt. Die für Prävention bei potentieller beruflicher Exposition erforderlichen Maßnahmen werden in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Röntgenverordnung (RöV) geregelt. Diese beinhalten z. B. eine Begrenzung der zulässigen Emission und Immion sowie konkrete Maßnahmen dazu, besondere Schutzmaßnahmen für Frauen im gebärfähigen Alter und Jugendliche, ebenso Vorschriften für eine spezielle medizinische Gesundheitsüberwachung. Durch das Tragen von Dosimetern wird die stattgehabte Strahlenbelastung bestimmt.
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Berufskrankheiten durch physikalische Arbeitsumweltfaktoren
Nr. |
Berufskrankheit |
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Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten |
| Mechanische Einwirkungen | |
2101 |
Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können |
2102 |
Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten |
2103 |
Erkrankungen durch Erschütterung bei Arbeit mit Druckluftwerkzeugen oder gleichartig wirkenden Werkzeugen oder Maschinen |
2104 |
Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können |
2105 |
Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel durch ständigen Druck |
| Drucklähmungen der Nerven | |
2107 |
Abrißbrüche der Wirbelfortsätze |
2108 |
Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können |
2109 |
Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule durch langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können |
| Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjährige, vorwiegend vertikale Einwirkung von Ganzkörperschwingungen im Sitzen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können | |
2111 |
Erhöhte Zahnabrasionen durch mehrjährige quarzstaubbelastende Tätigkeit |
| Druckluft | |
2201 |
Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft |
23 |
Lärm |
2301 |
Lärmschwerhörigkeit |
24 |
Strahlen |
2401 |
Grauer Star durch Wärmestrahlung |
2402 |
Erkrankungen durch ionisierende Strahlen |
| ........... | |
| Krankheiten sonstiger Ursache | |
6101 |
Augenzittern der Bergleute |
|
Hinweis:
Informationen zu physikalischen Arbeitsumweltfaktoren (Wirkungen, Krankheitsbilder, Prävention) finden Sie u.a. auch in folgenden on-line-Quellen:
Weitere Informationen erschließen Sie sich bitte über
unser |
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