- Allgemeine Vorbemerkungen /
Grundlagen der
Arbeitstoxikologie
__
Arbeitsmedizinisch relevant sind
die im Arbeitsprozeß vorkommenden Substanzen mit gesundheitsschädigender Wirkung.
Es handelt sich um chemische Stoffe (Elemente, Verbindungen, Gemische), die durch ihre
gesundheitsschädigende Wirkung am lebenden Organismus vorübergehend oder bleibend
Gesundheitsschäden verursachen oder den Tod herbeiführen können . |
1. Bedeutung chemischer Schadstoffe im
Arbeitsprozeß
Der wissenschaftlich-technische Fortschritt ist mit einer Chemisierung aller
Lebensbereiche des Menschen verbunden. Gegenwärtig werden in der Welt etwa 4 Millionen
verschiedener chemischer Stoffe synthetisiert oder aus Naturprodukten isoliert, von denen
einige zehntausend auch ständig verwendet werden. In einem modernen Industriestaat ist
praktisch in jedem Wirtschaftszweig mit Exposition gegenüber chemischen Noxen zu rechnen.
Auch außerhalb des Arbeitsprozesses wirken toxische Stoffe ein. Sie können die für den
Organismus resultierende Gesamtbelastung maßgeblich mitbestimmen.
Wesentliche Informationen über die schädigende Wirkung von Arbeitsstoffen erhielt und
erhält man, wenn gehäufte Erkrankungen gleichartig Exponierter einen Zusammenhang
zwischen der Erkrankung und einem beruflichen Einflußfaktor offenkundig werden lassen.
Zunehmend werden durch moderne Verfahren der Arbeitstoxikologie, insbesondere durch die
toxikometrische Aufbereitung von Ergebnissen aus Tierversuchen, neue Zugangswege
erschlossen, um eine mögliche Gesundheitsgefährdung bereits zu erkennen, noch bevor
Beschäftigte mit dem Stoff in Berührung kommen.
Arbeitstoxikologische Erkenntnisse ermöglichen die Schaffung von Normativen für die
Gestaltung der Bedingungen an Arbeitsplätzen. Sie basieren auf dem jeweils neuesten
Wissensstand und werden demzufolge laufend aktualisiert.

2. Besonderheiten der Aufnahme und des Schicksals von Gefahrstoffen im
Körper
Bezüglich Grundlagen der Toxikokinetik und Toxikodynamik wird auf die
Lehrinhalte der allgemeinen und speziellen Pharmakologie und Toxikologie verwiesen.
Lediglich einige für toxische Substanzen in der Arbeitsumwelt geltende Besonderheiten
seien hervorgehoben:
_
_ Blockbild. Schadstoffe im Organismus

Aufnahme
Schadstoffe aus dem Arbeitsprozeß werden überwiegend als Gas, Dampf,
Nebel, Staub oder Rauch per inhalationem (= über die Atmung) aufgenommen. Nicht wenige
Stoffe vermögen auch die intakte Haut zu durchwandern (= "percutane Aufnahme").
Die Aufnahme von Berufsgiften über den Verdauungstrakt (= "perorale Aufnahme")
ist durch Verschlucken von kontaminiertem Bronchialsekret oder bei Verhaltensfehlern
möglich, aber von untergeordneter Bedeutung.
Verteilung
Die Verteilung ("Distribution") im Organismus folgt den für
Giftstoffe geltenden Gesetzmäßigkeiten. Sie ist u. a. von den
Löslichkeitseigenschaften, der Affinität des Stoffes zu chemischen Strukturen sowie vom
Druck- und Konzentrationsgefälle zwischen der Luft in den Lungenbläschen und im Blut
abhängig.
Speicherung
Die in Depots gelangenden, unterschiedlich fest an körpereigene chemische
Strukturen angelagerten oder gebundenen Substanzen können nach Expositionsbeendigung
wieder in die Blutbahn abgegeben werden, somit zur Exposition zeitlich versetzt
Vergiftungen auslösen (z. B. Blei) oder chronische Krankheitsbilder bewirken (z. B.
Halogenkohlenwasserstoffe). Bereits die Anwesenheit des Schadstoffes kann im Speicherorgan
eine Schädigung hervorrufen (z. B. fettlösliche Substanzen).
Biotransformation
Die chemische Umwandlung (z. B. hydrolytische Spaltung, Oxidation,
Reduktion, Transmethylierung, Bindung an Sulfat) zielt auf eine Verbesserung der
Wasserlöslichkeit und Filtrationsfähigkeit ("Nierengängigkeit") ab. Bei
Schadstoffen aus der Arbeitswelt können im Verlaufe der Biotransformation auch Zwischen-
oder Endprodukte entstehen (Benzenepoxid und Phenole aus Benzol (= Benzen); Formaldehyd
und Ameisensäure aus Methanol), deren Toxizität gegenüber dem Ausgangsstoff erhöht ist
("Giftung" ). Eine weitere Besonderheit sind Modifikationen des Metabolismus
durch Mehrfachexposition (z. B. Störung des Alkoholabbaus durch Calciumcyanamid).
Ausscheidung
Berufsgifte oder deren Umwandlungsprodukte (= "Metaboliten")
werden über die Nieren, die Lunge, die Haut oder die Schleimhäute des Magen-Darm-Traktes
eliminiert. Ihr Nachweis in der Atemluft oder in Ausscheidungen wird für die
Objektivierung und Bewertung der vorausgegangenen Exposition genutzt. Andererseits sind
Reaktionen der Ausscheidungsorgane (z. B. Entzündungen, Krebs der Harnwege) für die
Diagnostik von Berufskrankheiten von Bedeutung.
| Welche Ziele verfolgt der Organismus mit der
Biotransformation von Giftstoffen ? |
| Was versteht man unter Giftung? |

3. Wirkungsmodifizierende Faktoren für toxische
Substanzen im Arbeitsprozeß
_Dosis
und zeitliches Muster der Exposition
Bei der arbeitstoxikologisch bedeutsamen inhalativen oder perkutanen Schadstoffaufnahme
drückt die Dosis die in Beziehung zu einem Zeitraum aufgenommene Menge eines Stoffes aus,
vereinfacht oft als c x t dargestellt (c = Konzentration; t = Zeit). Allgemein gilt, daß
mit steigender Dosis die Wirkung zunimmt. Es ist aber von Bedeutung, in welcher zeitlichen
Verteilung sie aufgenommen wird: Unter Einwirkung hoher Schadstoffkonzentrationen ist auch
bei kurzer Exposition eine Schädigung zu erwarten. Die Verlängerung der Expositionszeit
führt zu einer Zunahme der Wirkung. Die Symptome der Schädigung können als akute oder
subakute Vergiftung sofort (Kohlenmonoxid, Schwefelwasserstoff, Lösungsmittel) oder nach
einem beschwerdefreien Intervall von einigen Stunden oder Tagen auftreten (Phosgen,
nitrose Gase). Schließlich ist es möglich, daß zunächst keine auffällige Reaktion
bemerkt wird, obwohl aber ein erst viel später sichtbarer Schaden gesetzt worden ist
(genschädigende, krebserzeugende Substanzen).
Komplizierter sind die Dosis-Wirkungs-Beziehungen bei Einwirkung geringer
Schadstoffkonzentrationen, wie sie im Arbeitsprozeß viel häufiger vorkommen. Bei
Exposition gegenüber Substanzen, die schnell abgebaut und ausgeschieden werden, kann sich
ein Gleichgewicht zwischen Aufnahme und Ausscheidung ("Elimination") einstellen.
Vorhandene Restitutionsmechanismen reichen eventuell aus, um eingetretene Schäden zu
beheben. Intermittierende Exposition mit Zeiten geringer Konzentration wirkt sich in
diesem Falle günstig auf die Kompensationsprozesse aus. Eine Dosiserhöhung durch
Verlängerung der Expositionszeit wird toleriert, so lange eine für die
Entgiftungskapazität kritische Konzentration nicht überschritten wird. Dies gilt nicht
bei Substanzen mit kumulativer (= "sich ansammelnder") Wirkung. Diese kann aus
einer sehr langsamen Elimination resultieren (Substanzkumulation, z. B. bei
Schwermetallen, chlorierten Kohlenwasserstoffen) oder durch die Summation eingetretener
Schädigungen bedingt sein (Wirkungskumulation, z. B. bei Benzol). Die
Expositionszeitverlängerung und auch eine intermittierende Einwirkung führen hier
allmählich zur Zunahme der Schädigung.
_Physikalisch-chemische
Eigenschaften des Schadstoffes
Die chemische Substanz kann am Ort des Kontaktes, auf dem Weg von der Eintrittspforte
zum "Erfolgsorgan", in diesem selbst und in den Ausscheidungsorganen die von
ihrer Struktur abhängige spezifische Schädigungswirkung entfalten.
Wichtige Schadensmechanismen sind:
- Störung der Sauerstoffversorgung (z. B.
Kohlenmonoxid, Reizstoffe, Methämoglobinbildner, lungenschädigende Kampfstoffe)
- Störung der Sauerstoffverwertung
(Schwefelwasserstoff, Cyanwasserstoff, Akrylnitril)
- Entkoppelung der oxydativen Phosphorylierung
(Dinitrophenol, Dinitroorthokresol)
- Störung des Citronensäurezyklus
(Fluoressigsäure, Fluorethanol)
- Blockade der Cholinesterase (organische
Phosphorsäureester, Carbaminsäureester, chemische Kampfstoffe wie Sarin, Tabun)
- Blockade von Sulfhydrilgruppen in Enzymen (Blei,
Quecksilber, Cadmium, Arsen)
- Störung des Wasser- und Elektrolythaushaltes
(Säuren, Basen, Methanol, Ethylenglycol)
- Eiweißdenaturierung (Säuren, Laugen, Phenol,
Kresol, Formaldehyd)
- Störung fettreicher Strukturelemente
(Lösungsmittel, Kunststoffchemikalien, einige Pestizide)
- Störung der Weitergabe genetischer Information
(krebserzeugend: Nickel, aromatische Nitro- und Aminoverbindungen, Benzol (Benzen);
fruchtschädigend: Lost, Nitrosoharnstoffderivate, Zytostatika)
Für die Wirkung können die aufgenommene, unveränderte Substanz selbst und/oder
Zwischen- bzw. Endprodukte aus ihrem Abbau verantwortlich sein.
Diese vielfältigen Schadensmechanismen bedingen sehr unterschiedliche
Krankheitsbilder, welche durch die in Industrie und Wirtschaft vorkommenden Gefahrstoffe
hervorgerufen werden können. Das diesbezügliche arbeitsmedizinische Wissen ist zum
großen Teil in die wissenschaftlichen Begründungen und die Merkblätter
für die im Anhang zur Berufskrankheitenverordnung genannten Berufskrankheiten (BK)
aufgenommen worden. Informationen zu chemischen Gefahrstoffen finden Sie in den in der
nachfolgenden Tabelle genannten Merkblättern.

|
Tabelle: Links zu Merkblättern für Berufskrankheiten durch chemische
Gefahrstoffe |
|
Nr. |
Berufskrankheit |
|
1 |
Durch chemische Einwirkungen verursachte
Krankheiten |
|
11 |
Metalle oder Metalloide |
| 1101 |
Erkrankungen durch Blei oder
seine Verbindungen |
| 1102 |
Erkrankungen durch Quecksilber
oder seine Verbindungen |
| 1103 |
Erkrankungen durch Chrom
oder seine Verbindungen |
| 1104 |
Erkrankungen durch Cadmium
oder seine Verbindungen |
| 1105 |
Erkrankungen durch Mangan
oder seine Verbindungen |
| 1106 |
Erkrankungen durch Thallium
oder seine Verbindungen |
| 1107 |
Erkrankungen durch Vanadium
oder seine Verbindungen |
| 1108 |
Erkrankungen durch Arsen
oder seine Verbindungen |
| 1109 |
Erkrankungen durch Phosphor
oder seine anorganischen Verbindungen |
| 1110 |
Erkrankungen durch Beryllium
oder seine Verbindungen |
|
12 |
Erstickungsgase |
| 1201 |
Erkrankungen durch Kohlenmonoxid |
| 1202 |
Erkrankungen durch Schwefelwasserstoff |
|
13 |
Lösemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel
(Pestizide) und sonstige chemische Stoffe |
| 1301 |
Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen
der Harnwege durch aromatische Amine |
| 1302 |
Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe |
| 1303 |
Erkrankungen durch Benzol, seine Homologe oder durch Styrol |
| 1304 |
Erkrankungen durch Nitro- oder
Aminoverbindungen des Benzols oder seiner Homologe oder ihrer Abkömmlinge |
| 1305 |
Erkrankungen durch Schwefelkohlenstoff |
| 1306 |
Erkrankungen durch Methylalkohol
(Methanol) |
| 1307 |
Erkrankungen durch organische
Phosphorverbindungen |
| 1308 |
Erkrankungen durch Fluor
oder seine Verbindungen |
| 1309 |
Erkrankungen durch Salpetersäureester |
| 1310 |
Erkrankungen durch halogenierte
Alkyl-, Aryl- oder Alkylaryloxide |
| 1311 |
Erkrankungen durch halogenierte
Alkyl-, Aryl- oder Alkylarylsulfide |
| 1312 |
Erkrankungen der Zähne durch
Säuren |
| 1313 |
Hornhautschädigungen des Auges durch Benzochinon |
| 1314 |
Erkrankungen durch para-tertiär-Butylphenol |
| 1315 |
Erkrankungen durch Isocyanate,
die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die
Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können |
| 1316 |
Erkrankungen der Leber durch Dimethylformamid
Wiss.
Begründung |
| 1317 |
Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische
Lösungsmittel oder deren Gemische
Wiss. Begründung |
|
4 |
Erkrankungen der Atemwege und der Lungen,
des Rippenfells und Bauchfells |
| 4106 |
Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Aluminium oder seine Verbindungen |
| 4107 |
Erkrankungen an Lungenfibrose durch Metallstäube bei der
Herstellung oder Verarbeitung von Hartmetallen |
| 4108 |
Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Thomasmehl (Thomasphosphat) |
| 4109 |
Bösartige Neubildungen der
Atemwege und der Lungen durch Nickel oder seine Verbindungen |
| 4110 |
Bösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen durch
Kokereirohgase
Wiss
Begründung |
| 4111 |
Chronische obstruktive Bronchitis oder
Emphysem von Bergleuten unter Tage im Steinkohlebergbau bei
Nachweis einer kumulativen Dosis von in der Regel 100 Feinstaubjahren[(mg/m3)=
x Jahre]
Wiss Begründung |
|
43 |
obstruktive Atemwegserkrankungen |
| 4301 |
Durch allergisierende Stoffe
verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen (einschließlich Rhinopathie), die zur
Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die
Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können |
| 4302 |
Durch chemisch-irritativ oder
toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen, die zur
Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die
Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können |
|
5 |
Hautkrankheiten |
| 5101 |
Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten
gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der
Krankheit ursächlich waren oder sein können |
| 5102 |
Hautkrebs oder zur
Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß,
Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe |
Eine alphabetische Liste von Gefahrstoff-Betriebsanweisungen
der Universität Würzburg, in welchen auch Stoffeigenschaften und erforderliche
Präventionsmaßnahmen aufgeführt sind, finden Sie HIER
_Individuelle
Reaktionsweise des Exponierten
Dispositionelle, genetisch bedingte Unterschiede in der Enzymausstattung,
Vorschädigungen von Organen und eventuell auch Adaptionsreaktionen (Resorptionshemmung,
Enzyminduktion, Veränderung von Rezeptorfunktionen an der Zelle, Abnahme von
Mediatorsubstanzen) modifizieren im Einzelfall die zu erwartenden Schadstoffwirkungen.
_Kombinationswirkungen
Bei gleichzeitiger Exposition gegenüber mehreren Schadstoffen können
diese entweder unabhängig voneinander, additiv (Lösungsmittelgemische), sich gegenseitig
abschwächend oder superadditiv bzw. potenzierend wirken (Ethanol und Kalkstickstoff).
Auch eine gleichzeitige Belastung durch körperliche Schwerarbeit oder physikalische
Umweltfaktoren kann Schadstoffwirkungen beeinflussen. Bei Schwerarbeit kann durch die
Erhöhung des Atemminutenvolumens inhalativ mehr Schadstoff in den Körper gelangen.
Temperaturerhöhungen führen zur Beschleunigung chemischer, also auch
arbeitstoxikologisch relevanter Prozesse. Es scheint gerechtfertigt, Beziehungen zwischen
Durchblutungsänderungen durch Belastungsfaktoren einerseits und Modifikationen von
biochemischen Prozessen andererseits herzustellen. Bei Ratten tritt eine Leberschädigung
durch Lösungsmittel stärker und schneller ein, wenn sie unter gleichzeitiger
Lärmeinwirkung exponiert werden. Insgesamt sind die Kenntnisse über
Kombinationswirkungen noch unzureichend. Die Aufklärung von Interaktionen komplex
einwirkender Belastungsfaktoren einschließlich außerberuflicher Einflüsse ist eine
aktuelle Aufgabe der arbeitsmedizinischen Forschung.
Für die Wirkung können die aufgenommene, unveränderte Substanz und/oder Zwischen bzw.
Endprodukte aus ihrem Abbau verantwortlich sein.
| Nennen Sie die wichtigsten Schadwirkungen aufgenommener
Giftstoffe |
| Wovon ist die Giftwirkung eines im Arbeitsleben aufgenommenen
toxischen Stoffes abhängig ? |
Arbeitshygienische Grenzwerte
Aus arbeitsmedizinischer Sicht bestünde die Maximalforderung darin, den Umgang mit
chemischen Schadstoffen in Industrie und Wirtschaft gänzlich zu unterbinden. Dies zu
erwägen, bliebe jedoch aus technisch-technologischen, vor allem aber aus wirtschaftlichen
Gründen eine Illusion. Als Kompromiß kann und muß allerdings gefordert werden, daß
beim unvermeidlichen Auftreten von giftig wirkenden Stoffen an Arbeitsplätzen deren
Konzentration minimiert und auf solche Größenordnungen begrenzt wird, daß
Gesundheitsschäden ausgeschlossen sind.
Die Arbeitsmedizin verfügt zur Wirkung vieler chemischer Schadstoffe über geeignete
Kenntnisse, um Empfehlungen für Grenzwertfestlegungen zu geben.
Die für die Arbeitswelt relevanten Grenzwerte sind die MAK-Werte, die TRK-Werte
und die in einem späteren Abschnitt näher behandelten BAT-Werte. Diese dem
Gesundheitsschutz dienenden Grenzwerte werden jährlich von einer Senatskommission der
Deutschen Forschungsgemeinschaft (Ausschuß für Gefahrstoffe; AGS) bzw. der EU
überarbeitet und gegebenenfalls ergänzt.
Bei der Aufnahme einer Substanz in eine der vorgenannten Listen wird neben ihrem
generellen Wirkungspotential zugleich deren Resorptionsfähigkeit durch die Haut (H), ihre
sensibilisierende Wirkung (S), eine eventuelle krebserzeugende (K), reproduktionstoxische,
fortpflanzungagefährdende (R) und/oder erbgutverändernde, mutagene (M) Wirkung
eingeschätzt.
Ausführliche Information dazu finden Sie HIER
Die maximal zulässige Arbeitsplatzkonzentration (= MAK-Wert)
ist definiert als
- die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes
- als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz,
- die nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnis
- auch bei wiederholter und langfristiger,
- in der Regel täglich achtstündiger Exposition . . . .
- im allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten
- und deren Nachkommen
- nicht beeinträchtigt
- und nicht unangemessen belästigend wirkt.
Sie wird in Milligramm pro Kubikmeter Luft [mg/m3] oder in
Kubikzentimeter pro m3 Luft ("parts per million", [ppm]) angegeben.
Bislang sind für über 300 Substanzen MAK-Werte festgesetzt worden. Einige Beispiele
über derzeit gültige MAK-Werte sind in der nachstehenden Tabelle enthalten.
| Ausgewählte Beispiele für MAK-Werte |
| Stoff |
MAK
[mg/m³] |
Hautresorption
sensibilisierend |
krebserzeugend,
kancerogen |
erbgutverändernd,
reproduktionstoxisch |
| Aceton |
1200 |
|
|
|
| Anilin |
8 |
H |
3 |
|
| Blei |
0,1 |
|
|
|
| Bleitetraethyl |
0,05 |
H |
|
RE: 1; RF:
3 |
| Chlor |
1,5 |
|
|
Y |
| Chlorwasserstoff |
7 |
H |
|
Y |
| Cyanwasserstoff |
11 |
H |
|
|
| Dichlorbenzol |
300 |
H |
|
Y |
| 4,6-Dinitro-o-kresol |
0,2 |
H |
|
M: 3 |
| Dioxan |
180 |
H |
3 |
|
| Essigsäure |
25 |
|
|
|
| Ethanol |
1900 |
|
|
K |
| Fluor |
0,2 |
|
|
|
| Fluorwasserstoff |
2 |
H |
|
|
| Formaldhyd |
0,6 |
H, S |
3 |
Y |
| Kohlenmonoxid |
33 |
|
|
RE: 1 |
| Nikotin |
0,5 |
H |
|
|
| Octan |
2350 |
|
|
|
| Pentachlorphenol |
0,001 |
H |
3 |
M: 3 |
| Phenol |
19 |
H |
|
|
| Quecksilber |
0,1 |
|
|
|
| Salpetersäure |
5 |
|
|
|
| Schwefelwasserstoff |
15 |
|
|
|
| Styrol |
85 |
h |
|
Y |
| Tetrachlormethan |
65 |
H |
3 |
|
| 1,1,1-Trichlorethan |
1080 |
h |
|
Y |
| 1,1,2-Trichlorethan |
55 |
H |
3 |
|
| Trichlorethen |
270 |
|
3 |
Y |
| Trichlormethan |
50 |
h |
3 |
|
| Xylol |
440 |
H |
|
|
| Erläuterungen: |
| K: M:
RF:
RE:
Y: |
kancerogen (krebserzeugend) mutagen (erbgutverändernd)
Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit
fruchtschädigend, entwicklungsschädigend
bei Einhaltung der MAK kein Risiko der Fruchtschädigung |
Index 1: Index 2:
Index 3: |
Wirkung beim Menschen bekannt Wirkung beim Tier bekannt, hinreichend Anhaltspunkte für Wirkung beim
Menschen
Anhaltspunkte für Annahme einer Wirkung beim Menschen, für Einstufung
nach 2 jedoch nicht ausreichend |
| H,h: |
über die Haut resorbierbar |
|
|
| S: |
sensibilisierend |
|
|
- _
- Eine komplette Auflistung aller MAK-Werte finden Sie
HIER
(URL: www.umwelt-online.de/recht/t_regeln/trgs/trgs900/mak_sf.htm)
| Was verstehen Sie unter einem MAK-Wert ? |
-

- Die Technische Richtkonzentration (=TRK-Wert)
- ist diejenige Konzentration eines Arbeitsstoffes
- als Gas, Dampf oder Schwebstoff,
- die nach dem Stand der Technik erreicht werden kann und
- die als Anhalt für die zu treffenden Schutzmaßnahmen und
- die Überwachung von Arbeitsplätzen heranzuziehen ist.
TRK werden nur für Stoffe benannt, für die aufgrund des aktuellen
Wissensstandes z.Zt. keine toxikologisch/ arbeitsmedizinisch begründeten MAK-Werte
aufgestellt werden können.
TRK-Werte werden vorrangig in Betracht gezogen, um Krebserkrankungen durch berufsbedingte
Gefahrstoffe zu verhüten.
Im Gegensatz zu den MAK-Werten vermindert zwar die Einhaltung der TRK das
Gesundheitsrisiko, schließt es jedoch nicht vollständig aus.
Für die TRK-Werte sind in der folgenden Tabelle einige Beispiele
enthalten.
Auch dazu finden Sie alle relevanten Angaben HIER
_
| Ausgewählte Beispiele für TRK-Werte |
| Stoff |
|
TRK
[mg/m³]
sofern nicht anders vermerkt |
| Akrylnitril |
|
7 |
| Arsentrioxid |
|
0,1 |
| Asbest |
Chrysotil |
250 000 Fasern / m³
|
| Benzol |
Kokereien, Tankfeld, Reparatur von
Otto-Motoren |
8 |
| Benzol |
im übrigen |
3,2 |
| Benzo(a)pyren |
Strangherstellung, Kokereien |
0,005 |
| |
im übrigen |
0,002 |
| Chrom-VI-Verbindungen |
Lichtbogenschweißen |
0,2 |
| |
im übrigen |
0,1 |
| Dimethylsulfat |
Herstellung |
0,1 |
| |
Verwendung |
0,2 |
| Nickel |
|
0,5 |
| Vinylchlorid |
bestehende Anlagen, Herstellung |
8 |
| |
im übrigen |
5 |
| Was verstehen Sie unter einem TRK-Wert ? |
| Für welche Stoffe werden TRK-Werte festgelegt? |
Begrenzung von Expositionsspitzen
Die MAK- und TRK-Werte sind als 8-Stunden-Schichtmittelwerte ausgelegt.
Zur Vermeidung von akuten Schäden durch kurzzeitige Einwirkung hoher Konzentrationen wird
bei besonders gekennzeichneten Substanzen zusätzlich die Einhaltung von Kurzzeitwerten
gefordert. Diese errechnet man durch die Multiplikation der MAK oder TRK mit einem
"Überschreitungsfaktor" entsprechend der nachfolgenden Tabelle.
| Begrenzung von Expositionsspitzen |
Generelle Festlegungen:
- In jedem Fall, auch bei kurzzeitigen Konzentrationen im Bereich der
Kurzzeitwerte ("Überschreitungsfaktoren"), ist der zulässige
8-Stunden-Mittelwert einzuhalten.
- Bei kurzzeitigen Konzentrationen im Bereich der Kurzzeitwerte ist
darzulegen, aus welchen technisch-technologischen Gründen davon ausgegangen werden kann,
daß die zulässige 8-Stunden-Grenzwertkonzentration zu keinem Zeitpunkt überschritten
wird.
- Für einzelne Stoffe oder Stoffgruppen kann der AGS besondere Regelungen
treffen.
|
| Kategorie des Stoffes |
Maximal tolerierter
Kurzzeitwert
(Überschreitungsfaktor) |
Überwachung des
Kurzzeitwertes |
Lokal reizende und
geruchsintensive Stoffe |
Zu keiner Zeit höher als
der 8-Stunden-Grenzwert
(=1=) |
Mittelwert aus
15 Minuten Meßzeit |
| Resorptiv wirksame Stoffe |
für tägl. 1 Stunde
maximal das 4-fache des Grenzwertes
(4) |
Mittelwert aus
15 Minuten Meßzeit |
| Stoffe, für die kein Kurzzeitwert festgelegt
ist (bei Exposition < 1 Stunde) |
für tägl. 1 Stunde
maximal das 8-fache des Grenzwertes
(8) |
Mittelwert aus
60 Minuten Meßzeit |
- Schadstoffanalytik
Die Festlegung von Grenzwerten zieht die Notwendigkeit nach sich, deren Einhaltung auch
mittels geeigneter Methoden zu kontrollieren:
Prüfröhrchenverfahren ermöglichen die orientierende Bestimmung von
Momentanwerten der Schadstoffkonzentration. Mittels einer Hand-Balgpumpe wird ein
definiertes Luftvolumen durch ein Glasröhrchen gesaugt. Dieses ist mit Reagenzien
gefüllt, die zu einer zur Schadstoffkonzentration in Beziehung stehenden Farbreaktion
führt (z.B. Farbveränderung oder Länge einer bestimmten Farbveränderung im
Reaktiponsröhrchen).
Laboranalytische Verfahren: Am Meßort wird Luft in ein Transportgefäß gesaugt
oder in einen Absorber geleitet. Im Labor wird der Schadstoffgehalt der entnommenen Probe
mittels geeigneter Methoden bestimmt (z. B. fotometrische Verfahren, Gaschromatographie,
Voltammetrie, Massenspektrographie, Atomabsorptionsspektralfotometrie, thermoelektrische
Verfahren). Unter Berücksichtigung des angesaugten Luftvolumens kann die während der
Probenahmezeit herrschende Durchschnittskonzentration ausgewiesen werden.
Miniaturisierte, tragbare Probenahmegeräte ermöglichen eine personenbezogene
Schadstoffmessung.
Schadstoffdosimetrie: Der Werktätige trägt an seiner Kleidung eine kleine Kapsel,
die mit einem "Kollektormedium" gefüllt ist. Dieses bindet den in das Gerät
gelangenden Schadstoff. Bei Permeations-Dosimetern kann aus einer Reaktion des Kollektors
direkt auf die während der Tragezeit erfolgte Schadstoffbelastung geschlossen werden. Bei
Diffusions-Dosimetern ist dazu eine quantitative Analyse der vom Kollektormedium
absorbierten Substanz erforderlich.
Als Ergänzung zur Messung der Raumluftkonzentration lassen auch die Ergebnisse des im
Folgekapitel genannten arbeitstoxikologischen Biomonitoring Schlüsse auf die
Schadstoffbelastung zu.

Prävention
Zum Schutze der Arbeitnehmer vor Schäden durch
chemische Gefahrstoffe sind prophylaktische Maßnahmen erforderlich, die oft in die
Klassen "Verhältnisprävention" bzw. "Primäre Prävention" (=
menschengerechte Gestaltung von Arbeitsprozessen) und "Verhaltensprävention"
(= Maßnahmen, die eine besondere individuelle Verhaltensweise Exponierter erfordern)
eingeteilt.
Das Ziel der Prävention ist im Idealfall der
gänzliche Ausschluß einer Schadstoffexposition im Aufenthaltsbereich von Beschäftigten.
Da dies aus wirtschaftlichen oder technisch-technologischen Gründen nicht immer möglich
ist, muß zumindest die Einhaltung unbedenklicher Gefahrstoffkonzentrationen, d. h. die
Einhaltung der MAK- und TRK-Werte erreicht werden.
Die dazu denkbaren Maßnahmen sind in der nachfolgenden Tabelle
aufgeführt, wobei deren Reihenfolge zugleich als Rangfolge hinsichtlich der erzielbaren
Schutzwirkung aufzufassen ist.
| Prävention bei
Schadstoffexposition |
| 1. |
Verzicht auf den Einsatz von Schadfaktoren |
- Einsatz ungiftiger Substanzen
- Substitution giftiger gegen ungiftige oder weniger giftige Stoffe
klick dazu HIER
|
| 2. |
Kontaktfreie Technologie |
- Automatisierte Prozeßtechnik mit Fernbeobachtung,
- Fernbedienung
- konditionierte Aufenthaltsbereiche
|
| 3. |
geschlossene Prozeßtechnik, Hermetisierung einzelner Emissionsquellen |
- Einkapselung von unvermeidbaren Schadstoffquellen
- mit Unterdruck in der Kapsel
|
| 4. |
Lokale Schadstofferfassung |
- Absaugung nahe der Schadstoff-Entstehungsstelle
- Absaugung an Materialübergabestellen
- Komplexlösung der Zu- und Abluftführung an Arbeitsstätten durch
lüftungstechnische Maßnahmen:
- richtige Plazierung von Zuluftöffnungen
- richtige Plazierung von Absaugvorrichtungen (Beachtung des spezifischen
Gewichts des Schadstoffes; evtl. Bodenabsaugung)
- richtig geformte Absaugrüssel entsprechend den örtlichen Gegebenheiten
|
| 5. |
Körperschutzmittel |
- Atemschutz (Kolloidfiltermasken oder Frischluft-Atemschutzgeräte)
- Schutzkleidung
- Augenschutz, Gesichtsschutzschilde
- Schutzhandschuhe, Hautschutzsalben
|
| 6. |
Expositionsadäquate Verhaltensweise |
- richtiges "handling" mit Gefahrstoffen (z. B. Einhaltung von
Arbeitsweisen, die den Schadstoffaustritt minimieren)
- Vermeidung des Hautkontaktes mit hautresobierbaren Schadstoffen
- richtige Tragegewohnheiten von Körperschutzmitteln
- Wartung, Pflege von Körperschutzmitteln
- Anwendung richtiger Reinigungsverfahren besonders vor der
Nahrungsaufnahme
- Einhaltung des Eß- und Rauchverbotes am Arbeitsplatz
- Anpassung der Verhaltensweise in der Freizeit, z. B. Verzicht auf
Alkoholgenuß.
|
| 7. |
Gesundheitsüberwachung |
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
|
Ursächlich wirkende Maßnahmen im Sinne der
Primären Prävention sollten bevorzugt werden, da alle an Verhaltensweisen geknüpften
Vorkehrungen mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren verbunden sind.
Das Tragen persönlicher Schutzmittel stellt stets eine Erschwernis
dar. Es sollte daher nur ursächlich nicht beherrschbaren Sondersituationen vorbehalten
bleiben und allenfalls zeitlich begrenzt erfolgen.
S. dazu auch: Gefährliche Stoffe - Umgangsvorschriften
S. dazu auch: Aufgaben im Arbeitsschutz
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Sowohl seitens der der staatlichen Legislative als auch von den
Berufsgenossenschaften als Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung werden
Vorschriften im Sinne von "Technischen
Regeln" (TR, TRGS) bzw. "Unfallverhütungsvorschriften"
(UVV, VBG) erlassen, welche die vorgenannten allgemeinen Empfehlungen für den
Arbeitsschutz sehr detailliert untersetzen und dabei die konkreten Gefahren einzelner
Industrie- und Wirtschaftszweige gezielt berücksichtigen.
S. dazu Technischen Regeln - allgemein -
Technischen Regeln für Gefahrstoffe
S. dazu Gesamtverzeichnis
der Unfallverhütungsvorschriften -
UVV
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Beispiel für eine ungenügende
Wirkung von "Atemschutz":
Bei
Versprühen von Bleifarben in der Glasindustrie wird eine Schwammstoffmaske getragen.
Ihre ungenügende Wirkung ist an den weißem Farbpigmentablagerungen seitlich der
Nasenflügen erkenntlich |
| Nennen Sie die prinzipiellen Möglichkeiten der Verhütung von Schadwirkungen
toxischer Substanzen im Arbeitsleben. |
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Medizinische Prophylaxe
Die arbeitsmedizinische Gesundheitsüberwachung
durch Vorsorgeuntersuchungen als wesentlicher Bestandteil der Sekundären Prävention ist
lediglich eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme für Beschäftigte, an deren
Arbeitsplätzen ein Gesundheitsrisiko durch chemische Schadstoffe nicht ausgeschlossen
werden kann. Sie soll verhindern, daß Bewerber mit Konstitutionsmerkmalen oder
Vorschädigungen einer für sie gesundheitsgefährdenden Exposition ausgesetzt werden.
Andererseits soll sie gewährleisten, daß evtl. eintretende Reaktionen oder gar
Schädigungen als Folge der Exposition bei Arbeitnehmern möglichst frühzeitig erkannt
werden und erforderliche Schutzvorkehrungen bzw. auch eine Frühbehandlung eingetretener
Schäden unverzüglich eingeleitet werden können.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dürfen
nur durch speziell dazu ermächtigte Ärzte durchgeführt werden, die in der Regel eine
Fachkunde auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin aufweisen (Facharzt für Arbeitsmedizin bzw.
Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin").
Das für die Vorsorgeuntersuchungen obligatorische diagnostische
Methodeninventar ist durch "Berufsgenossenschaftliche Grundsätze" vorgegeben.

Arbeitstoxikologisches Biomonitoring
Mit arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen wird häufig auch
ein "Arbeitstoxikologisches Biomonitoring" verbunden. Dabei handelt es sich um
die Untersuchung von körpereigenen Substanzen oder Ausscheidungen (Blut, Haare,
Exspirationsluft, Urin, Stuhl) auf ihren Gehalt an Schadstoffen, Schadstoffmetaboliten
oder Reaktionsprodukten aus modifiziert ablaufenden biochemischen Prozessen mit dem Ziel,
aus dem Ergebnis auf die Intensität der vorausgegangenen Schadstoffbelastung zu
schließen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden anhand von "Biologischen
Arbeitsstoff-Toleranzwerten" (BAT) bewertet. Sind diese eingehalten, so ist auch
die Einhaltung der MAK-Werte am Arbeitsplatz des Untersuchten zu vermuten. Eine
Überschreitung der BAT-Werte bedarf der weiteren Abklärung, inwieweit eine zu hohe
Schadstoffkonzentration am Arbeitsplatz, eine abweichende Reaktionsweise, Interaktionen
mit anderen Einflußfaktoren (außerberufliche Belastung, Medikamente) als Ursache in
Betracht kommen.
Die Vorteile des Biomonitoring im Vergleich zu einer
Beschränkung auf Schadstoffmessungen am Arbeitsplatz bestehen darin, daß für das
Bewertungsurteil bezüglich der Zumutbarkeit der Exposition die individuelle Reaktion des
Exponierten und die Auswirkungen einer eventuellen Kombinationsbelastung berücksichtigt
werden. Gesundheitsstörungen können gezielt und frühzeitig erkannt, notwendige
Maßnahmen (Sanierung des Arbeitsplatzes, Arbeitsplatzwechsel, spezielle Therapie)
rechtzeitig eingeleitet werden.
Als Probleme sind Fehlermöglichkeiten bei der
Ergebnisinterpretation zu erwähnen, die sich aus Verfälschungen durch
Ernährungsgewohnheiten, Medikamenteneinnahme, aus der mangelhaften Mitwirkung des
Probanden (z. B. Nachlässigkeit bei Urinsammlung) und der großen Streubreite
individueller Reaktionen herleiten. Die Übertragung einzelner Bewertungsurteile auf
andere Exponierte ist daher nur mit Einschränkungen möglich.
Eine ethische Kategorie wird insofern berührt, als
das Biomonitoring zwar eine Form anzustrebender personengebundener Probenahme und
Schadstoffdosimetrie darstellt, der Mensch aber als "Probenahmegefäß" fungiert
und zum Zeitpunkt der Ergebnisbewertung den Schadstoff bereits aufgenommen hat. Derartige
Untersuchungen können somit nie ein Ersatz für Schadstoffmessungen am Arbeitsplatz,
sondern stets nur wertvolle ergänzende Maßnahmen sein.
In der folgenden Tabelle sind einige Beispiele für BAT-Werte
aufgeführt.
| Ausgewählte Beispiele für BAT-Werte |
| Stoff |
Parameter |
BAT |
Untersuchungsmaterial |
| Aceton |
Aceton |
40 mg / l |
Harn |
| Anilin |
Anilin |
1 mg / l |
Harn |
| Anilin |
Anilin |
100 µg / l |
Blut |
| Blei |
Blei |
700 µg / l |
Blut |
| Blei |
Delta-Amino-laevulinsäure |
15 mg / l |
Harn |
| Chlorbenzol |
Gesamt-4- Chlorkatechol |
70 mg / g Kreatinin |
Harn |
| Dimethyl-formamid |
N-Methyl-formamid |
15 mg / l |
Harn |
| Kohlenmonoxid |
CO-Hämoglobin |
5 % |
Blut |
| Nitrobenzol |
Anilin |
100 µg / l |
Harn |
| Phenol |
Phenol |
300 mg / l |
Harn |
| Quecksilber |
Quecksilber |
50 µg / l |
Blut |
| Quecksilber |
Quecksilber |
200 µg / l |
Harn |
| Styrol |
Mandelsäure |
400 mg / l |
Harn |
| Styrol |
Mandelsäure plus Phenylglyoxylsäure |
500 mg / l |
Harn |
| Toluol |
Toluol |
1 mg / l |
Blut |
| Styrol |
Trichlorethanol |
5 mg / l |
Blut |
| Styrol |
Trichloressigsäure |
100 mg / l |
Harn |
| Xylol |
Xylol |
1,5 mg / l |
Blut |
| Xylol |
Methylhippursäure |
2000 mg / l |
Harn |
| Worin besteht das Prinzip des arbeitstoxikologischen
Monitoring? |
| Was ist ein BAT-Wert? |
Wichtige Industriegifte
____sind:
|

Hinweis:
Ausführliche Informationen zu den Gefahrstoffen
(Wirkungen, Krankheitsbilder, Prävention) finden Sie u.a. in folgenden on-line-Quellen:
Weitere Informationen erschließen Sie sich bitte über
unser LINK-Angebot. |
Kurzinformation zum "Download" (Dateiname:
Gefahrstoffe; 6 Seiten A4, 124 kB) |
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