| I. Gefahrenquellen
Bandscheibenbedingte
Erkrankungen der Lendenwirbelsäule (LWS) haben eine multifaktorielle
Ätiologie. Sie sind weit verbreitet und kommen in allen Altersgruppen,
sozialen Schichten und Berufsgruppen vor. Unter den arbeitsbedingten
Faktoren, die bandscheibenbedingte Erkrankungen der LWS mitverursachen und
verschlimmern können, stellt die langjährige (vorwiegend vertikale)
Einwirkung von Ganzkörper-Schwingungen im Sitzen eine besondere
Gefahrenquelle dar. Derartigen arbeitsbedingten Belastungen der LWS können
insbesondere Fahrer von folgenden Fahrzeugen und fahrbaren Arbeitsmaschinen
ausgesetzt sein:
- Baustellen-LKW
- Land- und forstwirtschaftliche
Schlepper
- Forstmaschinen im Gelände
- Bagger bei intensiver
Schwingungsbelastung, z.B. bei Abbrucharbeiten
- Grader (Straßenhobel, Bodenhobel,
Erdhobel), nur bei intensiver Schwingungsbelastung, z.B. Überwiegen von
Grobplanierung (Grobplanung)
- Scraper (Schürfwagen)
- Dumper und Muldenkipper
- Rad- und Kettenlader
- Raddozer
- Gabelstapler auf unebenen Fahrbahnen
(Hofflächen, Pflaster usw.)
- Militärfahrzeuge im Gelände
- Wasserfahrzeuge in Gleitfahrt bei
Seegang
Dagegen
sind z.B. bei Fahrern von Taxis, Gabelstaplern auf ebenen Fahrbahnen,
Baggern im stationärem Einsatz sowie bei Fahrern von LKW und Omnibussen mit
schwingungsgedämpften Fahrersitzen keine hinreichend gesicherten
gesundheitsschädigenden Auswirkungen durch Schwingungen beobachtet worden.
Andere
bandscheibengefährdende Faktoren im Arbeitsprozess sind durch die BK-Nr.
2108 erfasst. Die dort genannten Belastungen und die Einwirkungen von
Ganzkörper-Schwingungen sind als synergistisch wirkende Belastungen zu
betrachten (Schäfer und Hartung 1999).
Als
konkurrierende Faktoren sind Fehlbelastungen der LWS durch außerberufliche
Tätigkeiten wie Eigenleistungen beim Hausbau, Gartenarbeit, sofern diese
langjährig durchgeführt werden und mit dem Heben und Tragen schwerer Lasten
oder Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung verbunden sind, bestimmte
Sportarten (z.B. Motorrad-Geländesport) und einseitig die Wirbelsäule
belastende Trainingsmethoden in der Freizeit zu beachten.
II. Pathophysiologie
Die
Zwischenwirbelabschnitte der unteren LWS sind beim Menschen schon während
des gewöhnlichen Tagesablaufes erheblich belastet. Da die blutgefäßlosen,
bradytrophen Bandscheiben hinsichtlich ihrer Ernährung besonders von den
Diffusionsbedingungen abhängen, sind sie für mechanische Dauerbelastungen
anfällig. Anhaltende Kompressionsbelastung und starke Schwingungsbelastung
reduzieren die druckabhängigen Flüssigkeitsverschiebungen und
beeinträchtigen damit den Stoffwechsel im Bandscheibengewebe.
Durch
Laktatakkumulation und pH-Verschiebung zu sauren Werten wird ein Milieu
erzeugt, das zytolytisch wirkende Enzyme aktiviert. Damit werden
degenerative Veränderungen eingeleitet oder beschleunigt. In diesem Milieu
werden die restitutiven Prozesse gehemmt.
Unter
Belastung durch mechanische Ganzkörper-Schwingungen erhöht sich der
intradiskale Druck um ein Mehrfaches. So führen insbesondere
Resonanzschwingungen des Rumpfes und der Wirbelsäule, die vorwiegend bei
Schwingungsfrequenzen zwischen 3 und 5 Hz auftreten, nicht nur zu vertikalen
Relativbewegungen zwischen den Wirbelkörpern mit Stauchungen und Streckungen
der Zwischenwirbelscheiben, sondern darüber hinaus auch zu
Rotationsbewegungen der Segmente und zu horizontalen Segmentverschiebungen.
Stoßhaltige Schwingungsbelastungen, also Schwingungsverläufe mit einzelnen
oder wiederholten, stark herausragenden Beschleunigungsspitzen, stellen eine
besonders hohe Gefährdung dar. Nach biomechanischen Berechnungen können
dabei Kompressionskräfte erreicht werden, die im Experiment an menschlichen
Wirbelsäulenpräparaten Deckplatteneinbrüche der Wirbelkörper sowie Einrisse
am Anulus fibrosus der Bandscheibe verursachen.
Besondere pathophysiologische Bedeutung haben auch erhöhte Druck-, Torsions-
und Schubkräfte durch ungünstige Körperhaltungen (Wilke et al. 2001; White
und Panjabi 1990; Seidel et al. 2000)
Eingetretene Schäden am Bandscheibengewebe sind irreversibel. Sie setzen
einen Prozess in Gang, in dem Bandscheibendegeneration, degenerative
Veränderungen der Wirbelkörperabschlussplatten, Massenverschiebungen im
Bandscheibeninneren, Instabilität im Bewegungssegment,
Bandscheibenvorwölbung, Bandscheibenvorfall, knöcherne Ausziehungen an den
vorderen und seitlichen Randleisten der Wirbelkörper, degenerative
Veränderungen der Wirbelgelenke sowie durch derartige Befunde hervorgerufene
Beschwerden und Funktionsstörungen in einem ätiopathogenetischen
Zusammenhang zu betrachten sind.
Die
durch arbeitsbedingte Einwirkungen verursachten degenerativen Prozesse
können zu objektivierbaren Veränderungen wie Chondrose, Osteochondrose,
Spondylose, Spondylarthrose, Bandscheibenprotrusion und Bandscheibenprolaps
führen.
Die
pathophysiologischen Erkenntnisse werden durch zahlreiche epidemiologische
Studien gestützt, die belegen, dass Berufsgruppen mit langjähriger
Einwirkung intensiver Ganzkörper-Schwingungen im Sitzen eine signifikant
höhere Prävalenz bandscheibenbedingter Erkrankungen gegenüber den
nichtbelasteten Kontrollgruppen zeigen (Andersson 1991; Bovenzi et Hulshof
1998; Müsch 1987; Schwarze et al. 1999). Langjährige Belastungen durch
intensive Ganzkörper-Schwingungen führen zu einer deutlichen
Linksverschiebung der Beziehung zwischen Erkrankungshäufigkeit und Alter
gegenüber den nichtbelasteten Vergleichspopulationen; d. h. zu einer
erheblichen Vorverlagerung der bandscheibenbedingten Erkrankungen in die
jüngeren Altersgruppen (Müsch 1992).
III. Krankheitsbild und Diagnose
Folgende bandscheibenbedingte Erkrankungen können unter bestimmten
Bedingungen durch die Einwirkung von Ganzkörper-Schwingungen im Sitzen
verursacht werden:
| a. |
Lokales Lumbalsyndrom
Das lokale Lumbalsyndrom ist durch chronisch-rezidivierende
Beschwerden in der Kreuz-Lendengegend gekennzeichnet. Dabei wird ein
Belastungs-, ein Entlastungs- sowie ein Hyperlordose-Kreuzschmerz
(Facettensyndrom) unterschieden. Möglich ist auch eine
pseudoradikuläre Schmerzausstrahlung in die Oberschenkelmuskulatur.
Pathomechanismus: Mechanische Irritation des hinteren Längsbandes
(z.B. durch intradiskale Massenverschiebung), der Wirbelgelenkkapsel
und/oder des Wirbelperiosts. |
| b. |
Mono- und polyradikuläre lumbale Wurzelreizsyndrome
Ein- oder beidseitig segmental ins Bein ausstrahlende, dem Verlauf des
Ischiasnerves folgende Schmerzen, meist in Verbindung mit Zeichen
eines lokalen Lumbalsyndroms.
Weitere Leitsymptome sind: Positives Lasdgue-Zeichen, ischialgiforme
Fehlhaltung, segmentale Sensibilitätsstörungen, Reflexabweichungen,
motorische Störungen (vgl. Tab. 1).
Pathomechanismus: Mechanische Irritation der Nervenwurzeln L3-S1 durch
degenerative Veränderungen der lumbalen Bandscheiben
(Bandscheibenvorwölbung, -vorfall und Sequestration, Lockerung und
Volumenänderung der Bandscheiben, Instabilität im Bewegungssegment,
Randzacken an den Hinterkanten der Wirbelkörper).
Es kommen auch hohe lumbale Wurzelreizsyndrome (L1 und L2) infolge
einer Kompression der ventralen Spinalnervenäste vor. Sie sind
insgesamt jedoch selten. |
| c. |
Kaudasyndrom
Sonderform der polyradikulären lumbalen Wurzelreizsyndrome mit
Reithosenanästhesie, Fehlen des Achillessehnenreflexes bei Schwäche
der Wadenmuskeln, oft Schließmuskelinsuffizienzen von Blase und
Mastdarm; auch Potenzstörungen kommen vor. Bei höherliegender Läsion:
Fuß- und Zehenheberparesen, Quadrizepsschwächen und
Patellasehnenreflexausfälle. In aller Regel handelt es sich beim
bandscheibenbedingten Kaudasyndrom um ein akutes Ereignis.
Pathomechanismus: Medianer Massenprolaps bei L3/L4 oder L4/L5 mit
Kompression aller Nervenwurzeln der Cauda equina. |
|
Tabelle 1:
Leitsymptome bei lumbalen Wurzelsyndromen (nach Krämer 1997,
Tab.11.13) |
|
Segment |
Peripheres Schmerz-
und Hypästhesiefeld |
Motorische Störung
(Kennmuskel) |
Reflexabschwächung |
Nervendehnungszeichen |
|
L1/L2 |
Leistengegend |
- |
- |
(Femoralisdehnungsschmerz) |
|
L3 |
Vorderaußenseite
Oberschenkel |
Quadrizeps |
Patellasehnenreflex |
Femoralisdehnungsschmerz |
|
L4 |
Vorderaußenseite
Oberschenkel, Innenseite Unterschenkel und Fuß |
Quadrizeps |
Patellasehnenreflex |
(positives
Lasgue-Zeichen) |
|
L5 |
Außenseite
Unterschenkel, medialer Fußrücken, Großzehe |
Extensor
hallucis longus |
- |
positives
Lasgue-Zeichen |
|
S l |
Hinterseite
Unterschenkel, Ferse, Fußaußenrand, 3.-5. Zehe |
Triceps
surae, Glutäen |
Achillessehnenreflex |
positives
Lasgue-Zeichen |
Drei
Gesichtspunkte der Diagnosesicherung sind zu beachten:
- Die topische Diagnose umfasst Ort,
Art und Ausstrahlungscharakter der Beschwerden und liefert somit erste
Voraussetzungen für die sinnvolle Planung des weiteren
Untersuchungsganges.
- Die Strukturdiagnose beinhaltet
verschiedene Untersuchungstechniken, um die geschilderten Beschwerden den
pathogenetisch führenden Strukturen zuzuordnen (Gelenke, Ligamente,
Muskeln, Bandscheiben etc.).
- Die aktuelle Diagnose berücksichtigt
die im Vordergrund stehenden und den Patienten am meisten belastenden
Beschwerden, wie Bewegungseinschränkungen, Kraftabschwächung,
Sensibilitätsstörung, Schmerzsituation, vegetative Begleitsymptomatik oder
psychische Einstellung.
Bei der
klinischen Untersuchung stehen Inspektion, Palpation, Funktionsprüfung und
ein orientierender neurologischer Status im Vordergrund. Gegebenenfalls sind
weiterführende diagnostische Verfahren wie Elektromyographie, Myelographie,
Computertomographie, Kernspintomographie oder Diskographie indiziert. Bei
der Diagnostik eines lokalisierbaren Schmerzpunktes in einem
Wirbelsäulensegment müssen auch die Bewegungsstörung, die
Schmerzausstrahlung und die neurologische Irritation diesem Segment
zugeordnet werden können. Erst dann kann eine vertebragene Ursache
angenommen werden. Die Differentialdiagnostik ist dringend erforderlich, um
wirbelsäulenabhängige Beschwerden von extravertebralen Ursachen abzugrenzen.
Insgesamt wird die Diagnose auf der Grundlage der Vorgeschichte,
insbesondere auch der Arbeitsanamnese, der klinischen (vor-wiegend
orthopädisch-neurologischen) und der radiologischen Untersuchungen gestellt.
Veränderungen im Röntgenbild und anderen bildgebenden Verfahren, wie eine
Verschmälerung des Zwischenwirbelraumes und eine Verdichtung der Deck- und
Grundplatten der Wirbelkörper (Osteochondrose) oder Veränderungen der
kleinen Wirbelgelenke (Spondylarthrose) und Randwülste an den Wirbelkörpern
(Spondylose), können auf bandscheibenbedingte Erkrankungen hinweisen.
Auf
eine sorgfältige Befunddokumentation ist zu achten (z.B. Messblatt für die
Wirbelsäule nach der Neutral-Null-Methode).
Differenzialdiagnostisch sind bandscheibenbedingte Erkrankungen der
Lendenwirbelsäule von folgenden konkurrierenden vertebralen und
extravertebralen Ursachen abzugrenzen:
|
Vertebral |
Extravertebral |
- angeborene oder erworbene
Fehlbildungen der LWS
|
- gynäkologische Krankheiten
|
- nicht degenerative
Spondylolisthesis
|
|
|
|
- Krankheiten des
Verdauungssystems
|
|
|
- hüftbedingte Schmerzen (Koxalgie)
|
|
|
- Erkrankungen des
Iliosakralgelenkes
|
|
|
- Tumoren (z.B. retroperitoneal)
|
|
|
|
|
|
|
- idiopathische
Wirbelkanalstenose
|
- arterielle
Durchblutungsstörungen in den Beinen
|
|
|
|
|
|
- statische Beinbeschwerden durch
Fußdeformierungen,
|
|
|
- Achsenabweichungen oder
Beinlängendifferenzen
|
|
|
|
|
|
- psychosomatische Erkrankungen
|
IV. Weitere Hinweise
Die
Beurteilung von bandscheibenbedingten Erkrankungen der Lendenwirbelsäule im
Hinblick auf arbeitsbedingte Entstehungsursachen stellt sich nicht selten
als schwieriges Problem dar. Die wichtigsten Gründe dafür sind, dass
einerseits degenerative Veränderungen der Wirbelsäule auch unabhängig von
arbeitsbedingten Belastungen häufig vorkommen. Andererseits hängt die
gesundheitliche Gefährdung durch die Ganzkörperschwingung erheblich von der
individuellen Belastbarkeit (z.B. Alter, Geschlecht, Konstitution) und von
der Robustizität des Skelettes sowie von der Körperhaltung ab (Seidel et al.
2000). Als besonders gefährdend gelten Körperhaltungen wie: Seitneigung beim
Fahren am Hang, Vorneigung des Oberkörpers ohne Unterstützung durch die
Rükkenlehne, Verdrehen der Wirbelsäule (z.B. beim Rückwärtsfahren).
Allerdings konnte in epidemiologischen Studien der Einfluss dieser Faktoren
auf Grund der Datenlage nicht quantitativ bewertet werden.
Voraussetzung für die Annahme eines arbeitsbezogenen Kausalzusammenhanges
ist eine langjährige (fünf- bis zehnjährige oder längere), wiederholte
Einwirkung von (vorwiegend vertikalen) Ganzkörperschwingungen in Sitzhaltung
mit einer "Tagesdosis" in Form der Beurteilungsbeschleunigung aw(8)
von im Regelfall 0,63 m/s-2 in der vertikalen z-Achse (siehe
Anmerkungen). In Ausnahmefällen können auch schon bei geringeren
Beurteilungsbeschleunigungen Gesundheitsrisiken auftreten. Hinweise, ab
welchen Beurteilungsbeschleunigungen und Tätigkeitsdauern mit einem
Gesundheitsrisiko zu rechnen und eine Annahme der Voraussetzungen für eine
Anzeige als Berufskrankheit angebracht ist, sind der Tabelle 2 zu entnehmen.
Bei der Berechnung der a w(8) Werte, welche die Gesamtbelastung
während eines Tages kennzeichnen, sind die Maschinenart und zahlreiche
weitere Faktoren wie z.B. der befahrene Untergrund, die individuelle
Fahrgeschwindigkeit und Fahrweise und/oder Zuladung zu berücksichtigen.
Tabelle 2:
Risiko der Entstehung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS
durch Ganzkörper-Schwingungen |
|
Bezeichnung |
Beurteilungsbeschleunigung a
w(8) |
Hinweise für eine Expositionsdauer
von in der Regel ³ 5 - < 10 Jahren |
Hinweise für eine Expositionsdauer
von in der Regel ³ 10 Jahren |
|
Untergrenze der Zone erhöhter
Gesundheitsgefährdung (VDI 2057-1) |
0,45 ms-2 |
Ein Gesundheitsrisiko ist wenig
wahrscheinlich. |
Ein Gesundheitsrisiko kann bestehen,
falls die Exposition mit anderen risikoerhöhenden Faktoren einhergeht,
wie Alter zum Beginn der Exposition > 40 Jahre, vorgeneigte 1
oder verdrehte Haltung 2, Stoßhaltigkeit 3,
kurze tägliche Expositionsabschnitte mit hoher Intensität 4,
längerdauernde Expositionszeiten mit hoher Intensität in Verbindung
mit längerdauernden Expositionspausen oder Zeiten mit sehr geringer
Intensität 5.( vgl. VDI 2057-1) |
|
Auslösewert der EU-Richtlinie
2002/44/EG |
0,5 ms-2 |
|
Wert etwa in der Mitte der Zone
erhöhter Gesundheitsgefährdung (VDI 2057-1) |
0,63 ms-2 |
Ein Gesundheitsrisiko kann bestehen,
falls die Exposition mit anderen risikoerhöhenden Faktoren einhergeht,
wie Alter zum Beginn der Exposition > 40 Jahre, vorgeneigte oder
verdrehte Haltung, Stoßhaltigkeit, kurze tägliche
Expositionsabschnitte mit hoher Intensität, längerdauernde
Expositionszeiten mit hoher Intensität in Verbindung mit
längerdauernden Expositionspausen oder Zeiten mit sehr geringer
Intensität. |
Von einem Gesundheitsrisiko ist
auszugehen. |
|
Obergrenze der Zone erhöhter
Gesundheitsgefährdung (VDI 2057-1) |
0,8 ms-2 |
Siehe vorstehend. Die
Wahrscheinlichkeit des Gesundheitsrisikos nimmt mit steigender
Beurteilungsbeschleunigung zu. |
Von einem Gesundheitsrisiko ist
auszugehen. |
|
1) Eine vorgeneigte Haltung liegt
vor, wenn während der Schwingungsexposition durch Vorneigung des
Oberkörpers überwiegend kein Kontakt zur Rückenlehne besteht, wie z.B.
bei Fahrern von Erdbaumaschinen, Brückenkranfahrern oder
Hubschrauberpiloten, die sich zur visuellen Kontrolle ihrer Tätigkeit
vorbeugen müssen.
2) Eine
verdrehte Haltung liegt vor, wenn die Tätigkeit während der
Schwingungsexposition eine Verdrehung des Oberkörpers (Kopf, Schulter,
Thorax) um die Körperlängsachse erfordert, wie z.B. bei Fahrern von
Maschinen, deren Arbeitsplatz so angeordnet ist, dass der Fahrer quer
zur Fahrtrichtung sitzt. Eine während der GKS-Exposition vorliegende
Seitneigung des Rumpfes, z.B. durch Neigung der Sitzfläche in der
Frontalebene bei Arbeiten am Hang, kann der verdrehten Haltung als
besondere Bedingung hinsichtlich der Risiko erhöhenden Wirkung
gleichgestellt werden.
3)
Stoßhaltigkeit liegt vor, wenn Belastungsabschnitte hohe Spitzen der
frequenzbewerteten Beschleunigung aufweisen, siehe VDI 2057-1 S. 22
Abs. 4.4.
4) Kurze
tägliche Expositionsabschnitte mit hoher Intensität sind tägliche
Expositionen mit einer täglichen Einwirkungsdauer unter 2 Stunden und
einem aw(8) - Wert > 0,9 ms-2 .
5) Länger
dauernde Expositionszeiten mit hoher Intensität sind Zeiten mit
vorwiegend täglichen Expositionen mit einem aw(8) -Wert >
0,8 ms-2, Expositionspausen oder Zeiten mit sehr geringer
Intensität sind Zeiten mit vorwiegend täglichen Expositionen mit einem
aw(8) -Wert < 0,45 ms-2 . |
Aus der
Tabelle 3 sind maschinenspezifische Faktoren ersichtlich, mit denen früher
(vor 2002) ermittelte Kr-Werte an die jetzt gültigen
Beurteilungsbeschleunigungswerte a w(8) näherungsweise angepasst
werden können.
Tabelle 3:
Faktoren zur näherungsweisen Umrechnung von Messwerten in z-Richtung
nach VDI 2057:1987 in Messwerte, die nach der neuen Frequenzbewertung
(VDI 2057-1:2002) zu erwarten wären |
|
Fahrzeug/fahrbare Arbeitsmaschine |
Faktor alte zu neue Frequenzbewertung
z-Richtung |
|
Baustellen-Lkw |
0,95 |
|
Land- u. forstwirtschaftliche
Schlepper |
0,90 |
|
Bagger |
1,15 |
|
Grader |
0,95 |
|
Scraper |
0,95 |
|
Muldenkipper |
0,95 |
|
Radlader |
0,95 |
|
Kettenlader |
1,20 |
|
Raddozer |
0,95 |
|
Planierraupe |
1,20 |
|
Gabelstapler auf unebenem Gelände |
1,0 |
|
Die Faktoren sind (aufgerundete)
Mittelwerte auf der Basis von VDI 2057-1:2002,
Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz - BIA (im HVBG)
Fachbereich: Arbeitsgestaltung, Physikalische Einwirkungen
Referat: Vibration Dr. E. Christ |
Als
medizinische Voraussetzungen für die Anzeige eines Verdachtes auf das
Vorliegen der Berufskrankheit 2110 sind chronische oder
chronisch-rezidivierende Beschwerden und Funktionseinschränkungen zu fordern
Die
Unterlassung der gefährdenden Tätigkeiten ist nicht Voraussetzung für eine
Anzeige als Berufskrankheit.
Anmerkungen:
Der
bisher in der Bundesrepublik Deutschland verwendete Begriff der
Beurteilungsschwingstärke Kr wird in Anpassung an internationale
Definitionen durch aW(B) (in m/s2) ersetzt. Für horizontale und
vertikale Schwingungsrichtungen gilt:
aW(8)
×
20 ( m/s+) a
Kr
Für die
vertikale z-Achse wurde die Frequenzbewertung geändert, sodass je nach
Frequenzbereich bis zu 20%, höhere, gleich hohe oder bis 20% niedrigere
Beträge eintreten werden (VDI 2057-Blatt 1, 2002).
Falls
sich erweisen sollte, dass die Einwirkung in horizontaler Richtung die
stärkste Schwingungsrichtung ist, so ist diese mit zu berücksichtigen
(vergleiche EU Richtlinie 2002/44/EG).
|
|
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